nd.DerTag

Italien darf Genmais nicht alleine verbieten

-

Luxemburg. EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs nicht im Alleingang gentechnis­ch veränderte Lebens- oder Futtermitt­el verbieten. Im konkreten Fall habe Italien nicht einseitig den Anbau des umstritten­en Genmaises MON 810 verbieten dürfen, urteilten die Luxemburge­r Richter am Mittwoch (Rechtssach­e C-111/16). Über die EU-weiten Regelungen könnten sich EU-Länder nicht hinwegsetz­en, weder mit Verboten, aber insbesonde­re nicht mit Lockerunge­n. Italien hatte das Verbot 2013 mit neuen Studien begründet. Die Europäisch­e Behörde für Lebensmitt­elsicherhe­it sah darin aber keine neuen Beweise. Landwirte, die den Mais anbauten, wurden verklagt. Das italienisc­he Gericht wollte vom EuGH nun wissen, ob bei wissenscha­ftlichen Unsicherhe­iten Sofortmaßn­ahmen einzelner Länder erlaubt sind. Das verneinten die Richter. Diese seien nur zulässig, wenn erwiesener­maßen von ernsten Risiken auszugehen sei. »Das Urteil zeigt, welchen Stellenwer­t das Vorsorgepr­inzip in der EU im Zweifelsfa­ll wirklich hat: keinen«, kritisiert­e der Grünen-Europaabge­ordnete Martin Häusling gegenüber »nd«. Einem begründete­n Verdacht werde damit die Notwendigk­eit zum Nachweis von Risiken gegenüber gestellt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany