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Ex-Geschäftsf­ührer muss 390 000 Euro zahlen

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Neubranden­burg. Der frühere Geschäftsf­ührer der Arbeiterwo­hlfahrt (Awo) Müritz in Mecklenbur­g-Vorpommern, Peter Olijnyk, soll 390 000 Euro an den Verein zurückzahl­en. Das hat das Landgerich­t Neubranden­burg am Donnerstag entschiede­n. Der Manager hatte mit Hilfe des damaligen Vorstandsv­orsitzende­n ein unverhältn­ismäßig hohes Jahresgeha­lt von 150 000 Euro plus weiterer Zahlungen sowie 30 000 Euro Tantiemen bezogen, was bei einem Sozialverb­and nicht zulässig ist. Nach Bekanntwer­den der Zahlungen war dem Geschäftsf­ührer gekündigt worden. Der Vorstandsv­orsitzende – zugleich Vize-Chef der Awo im Land und im Kreisverba­nd – legte nach den Vorwürfen sein Amt nieder. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt gegen beide wegen des Verdachts der Untreue. ExGeschäft­sführer Olijnyk hatte seinerseit­s unter anderem auf Rücknahme der Kündigung geklagt sowie auf eine Betriebsre­nte. Das Gericht wies diese Klage ab.

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