Gericht: Zu wenig Geld für Tagesmütter
Schwerin. Die Bezahlung von Tagesmüttern und -vätern in Mecklenburg-Vorpommerns Landeshauptstadt Schwerin und Rostock muss neu berechnet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Schwerin, wie es am Donnerstag mitteilte. Tagespfleger aus beiden Städten hatten auf juristischem Weg mehr Geld für ihren Job gefordert. Ihre Sachkosten und ihre Förderleistung müssten angemessen erstattet werden, verlangten sie. Allerdings sind die Urteile (Az. 6 A 833/16 SN, 6 A 835/16 SN und 6 A 2822/16 SN) noch nicht rechtskräftig.