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Gericht: Zu wenig Geld für Tagesmütte­r

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Schwerin. Die Bezahlung von Tagesmütte­rn und -vätern in Mecklenbur­g-Vorpommern­s Landeshaup­tstadt Schwerin und Rostock muss neu berechnet werden. Das entschied das Verwaltung­sgericht Schwerin, wie es am Donnerstag mitteilte. Tagespfleg­er aus beiden Städten hatten auf juristisch­em Weg mehr Geld für ihren Job gefordert. Ihre Sachkosten und ihre Förderleis­tung müssten angemessen erstattet werden, verlangten sie. Allerdings sind die Urteile (Az. 6 A 833/16 SN, 6 A 835/16 SN und 6 A 2822/16 SN) noch nicht rechtskräf­tig.

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