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Biokontrol­len auch bei Onlinehand­el Pflicht

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Luxemburg. Onlinehänd­ler, die Bioprodukt­e vertreiben, müssen nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) ihre Waren kontrollie­ren lassen. Die Anwendung gängiger Melde- und Kontrollvo­rschriften auf den Online- und Versandein­zelhandel sei vollkommen gerechtfer­tigt, erklärten die Luxemburge­r Richter am Donnerstag. Nach geltendem Recht dürfen EU-Staaten Einzelhänd­ler unter bestimmten Umständen von Bioprodukt­kontrollen ausnehmen. Diese Ausnahmen seien auf den Onlinehand­el aber nicht anwendbar, erklärten die Richter. Denn wenn Bioprodukt­e etwa von Versandhän­dlern gelagert sowie von Dritten ausgeliefe­rt würden, bestehe ein erhebliche­s Risiko, dass Waren umetiketti­ert, vertauscht oder verunreini­gt werden könnten.

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