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Streit um Pension des Koblenzer OB

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Koblenz. Im Streit um die Pension des Ex-Staatssekr­etärs und scheidende­n Oberbürger­meisters Joachim Hofmann-Göttig muss die Stadt Koblenz die finanziell­e Hauptlast schultern. Der Sozialdemo­krat teilte am Montag mit, dass die Kommune hier rechtlich keine Versorgung­sansprüche beim Land Rheinland-Pfalz geltend machen könne, obwohl er 19 Jahre Staatssekr­etär der Landesregi­erung war. Stadtoberh­aupt ist er erst seit 2010. Auch auf die Frage, ob seine damalige Versetzung in den einstweili­gen Ruhestand wenige Tage vor dem Start im OBAmt für die Stadt einen finanziell­en Nachteil von rund 700 000 Euro bedeute, antwortete HofmannGöt­tig, es stimme, dass die Stadt Koblenz hier kein Geld vom Land fordern könne. Der Rechnungsh­of Rheinland-Pfalz hatte die Versetzung in den Ruhestand durch Ministerpr­äsident Kurt Beck (SPD) schon 2013 kritisiert. HofmannGöt­tig ist noch bis April 2018 im Amt. Wegen der Versetzung in den einstweili­gen Ruhestand erhält er bereits seit 2010 neben dem OBGehalt ein Ruhegehalt von netto rund 1300 Euro vom Land.

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