Apotheker-Irrtum
Ein Apotheker muss für die Abgabe eines falschen Medikaments mit tödlicher Folge 1000 Euro Geldbuße zahlen. Zudem erhalte er einen Verweis.
Das entschied das Berufsgericht für Heilberufe in Münster (Az. 17 K 5288/17.T). Der Apotheker war in gleicher Sache bereits vom Landgericht Bielefeld wegen fahrlässiger Tötung zu 7200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte selbst darauf hingewiesen, einer 78-jährigen Patientin aus Versehen ein falsches Medikament ausgehändigt und damit möglicherweise ihren Tod verursacht zu haben. Ohne seinen Hinweis an die Angehörigen wäre jedoch der Fehler vermutlich gar nicht aufgefallen, so das Gericht. Es handele sich um ein Augenblicksversagen. Der Apotheker habe sich reuig und sehr betroffen gezeigt. dpa/nd