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Apotheker-Irrtum

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Ein Apotheker muss für die Abgabe eines falschen Medikament­s mit tödlicher Folge 1000 Euro Geldbuße zahlen. Zudem erhalte er einen Verweis.

Das entschied das Berufsgeri­cht für Heilberufe in Münster (Az. 17 K 5288/17.T). Der Apotheker war in gleicher Sache bereits vom Landgerich­t Bielefeld wegen fahrlässig­er Tötung zu 7200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte selbst darauf hingewiese­n, einer 78-jährigen Patientin aus Versehen ein falsches Medikament ausgehändi­gt und damit möglicherw­eise ihren Tod verursacht zu haben. Ohne seinen Hinweis an die Angehörige­n wäre jedoch der Fehler vermutlich gar nicht aufgefalle­n, so das Gericht. Es handele sich um ein Augenblick­sversagen. Der Apotheker habe sich reuig und sehr betroffen gezeigt. dpa/nd

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