Missglücktes Tattoo
Eine junge Frau wollte sich eine Liebesbotschaft auf den Unterarm stechen lassen: »Je t'aime mon amour« (»Ich liebe dich, mein Schatz«). Doch das Tattoo war unleserlich und in unterschiedlichen Größen gestochen. Die Frau klagte gegen die Tätowiererin.
Das Amtsgericht München (Az. 132 C 17280/16) verurteilte die Tätowiererin zu 1000 Euro Schmerzensgeld. Zudem muss sie die Kosten für das Tattoo an die Klägerin zurückzahlen und anfallende Folgeschäden begleichen. Ein Sachverständiger hatte bestätigt, dass das Tattoo »handwerklich fehlerhaft« und der Schriftzug verwaschen und unleserlich sei. dpa/nd