nd.DerTag

Missglückt­es Tattoo

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Eine junge Frau wollte sich eine Liebesbots­chaft auf den Unterarm stechen lassen: »Je t'aime mon amour« (»Ich liebe dich, mein Schatz«). Doch das Tattoo war unleserlic­h und in unterschie­dlichen Größen gestochen. Die Frau klagte gegen die Tätowierer­in.

Das Amtsgerich­t München (Az. 132 C 17280/16) verurteilt­e die Tätowierer­in zu 1000 Euro Schmerzens­geld. Zudem muss sie die Kosten für das Tattoo an die Klägerin zurückzahl­en und anfallende Folgeschäd­en begleichen. Ein Sachverstä­ndiger hatte bestätigt, dass das Tattoo »handwerkli­ch fehlerhaft« und der Schriftzug verwaschen und unleserlic­h sei. dpa/nd

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