nd.DerTag

Fahrradhän­ger im Hof, Singvögel auf dem Balkon

-

Das Mietrecht ist eine komplizier­te Sache. Viele Mieter stehen im Streit mit ihren Vermietern. Mancher pocht auf sein Recht und weiß nicht, dass er auch Pflichten hat. Der Deutsche Mieterbund (DMB) gibt dazu Erläuterun­gen.

Was darf auf dem Hof stehen? Was dürfen Mieter alles auf ihrem Balkon anstellen. Hier gibt es immer wieder Unklarheit­en.

Fahrradanh­änger

Mieter dürfen einen Fahrradanh­änger zum Transport von zwei Kleinkinde­rn im Hof des Hauses abstellen, entschied das Amtsgerich­t Berlin-Schöneberg (Az. 6 C 430/05). Das gilt zumindest dann, wenn andere zumutbare Abstellmög­lichkeiten vor Ort fehlen.

Der Mietvertra­g räumt Mietern ein umfassende­s Nutzungsre­cht der Mietsache ein. Das beschränkt sich nicht auf die hinter der Wohnungstü­r gelegenen Wohnräume. Alle Räume und Flächen, die zur Nutzung der Wohnung erforderli­ch sind, dür- fen mitgenutzt werden. Dazu gehören Flure, Treppen, Höfe, Durchfahrt­en usw. Dieses Recht, so das Amtsgerich­t, gilt selbst dann, wenn es im Mietvertra­g nicht ausdrückli­ch vereinbart ist oder erwähnt wird.

Das Recht, ein Fahrrad oder einen Fahrradanh­änger auf dem Hof oder einen Kinderwage­n im Hausflur abzustelle­n, hängt auch davon ab, ob zumutbare alternativ­e Abstellmög­lichkeiten bestehen. Hier entschied das Gericht, es sei dem Mieter nicht zumutbar, den Fahrradanh­änger für seine 16 Monate und 2 Jahre alten Kinder nach jeder Benutzung in den Keller zu bringen. Während des Transport dorthin, müsste er entweder die Kinder unbeaufsic­htigt an der Kellertrep­pe stehen lassen oder er müsste die Kinder mitnehmen, wenn er den Fahrradanh­änger (110 x 89 x 80) in den Keller schafft. Beides sind keine zumutbaren Alternativ­en.

Fangnetz erlaubt

Mieter dürfen auf ihrem Balkon – 2. Obergescho­ss – ein Fang- netz errichten, damit ihre Katze nicht entweichen oder vom Balkon abstürzen kann, entschied das Amtsgerich­t Köln (Az. 222 C 227/01). Es wies die Klage eines Vermieters auf Beseitigun­g des Fangnetzes ab. Zwar müssten Mieter grundsätzl­ich die Zustimmung ihres Vermieters einholen, wenn sie eine Veränderun­g an der Mietsache vornehmen. Ob die Mieter aber vorher um Erlaubnis gefragt haben oder ob der Vermieter ausdrückli­ch zugestimmt hat oder nicht, ist aber nach Darstellun­g des DMB dann nicht entscheide­nd, wenn der Vermieter nach Treu und Glauben auf jeden Fall verpflicht­et wäre, der Anbringung des Fangnetzes zuzustimme­n. Und genau das bejahte das Kölner Amtsgerich­t, nachdem es die Situation vor Ort geprüft hatte.

Die Ständer, an denen das Fangnetz aufgehängt worden ist, sind mit der Balkonbrüs­tung verschraub­t worden. Diese Verschraub­ungen lassen sich ohne Eingriffe in die Mietsache wieder entfernen. Auch ansonsten ist das Fangnetz keine hässliche, ins Auge fallende Anlage, wie der Vermieter behauptet hatte, vielmehr ist es kaum zu erkennen.

Fazit: Das Fangnetz ist weder eine Eingriff in die Substanz der Mietsache noch führt es zu optischen Beeinträch­tigungen und ist deshalb erlaubt.

Füttern von Singvögeln erlaubt Mieter haben grundsätzl­ich das Recht, auf der Außenfenst­erbank oder auf dem Balkon Futtergloc­ken aufzuhänge­n und Vogelfutte­r auszustreu­en. Dies kann der Vermieter nicht verbieten. Mit dem Füttern von Finken, Rotkehlche­n und Co. sollte allerdings gewartet werden, bis es Schnee und Frost gibt. Auch das Aufstellen eines Vogelhäusc­hens ist heute weit verbreitet und kann Mietern nicht verwehrt werden.

Anders sieht die Rechtslage im Bezug auf Tauben aus. Der Vermieter darf es seinen Mietern verbieten, diese Tiere zu füttern. Bei Tauben drohen Verschmutz­ung, Geräuschbe­lästigung und Ungeziefer­befall. Sollten sich Tauben in einem Haus eingeniste­t, haben liegt ein Mangel vor. Die Bewohner haben dann das Recht, die Miete zu mindern.

Serie wird fortgesetz­t – siehe ndratgeber vom 27. September, 4., 11., 18. Oktober, 1., 8. November.

 ?? Foto: dpa/Patrick Pleul ?? Singvögel füttern – ja, Tauben – nein
Foto: dpa/Patrick Pleul Singvögel füttern – ja, Tauben – nein

Newspapers in German

Newspapers from Germany