Verbindliche Regelungen
Wer ein Erbbaurecht erwirbt, sollte darauf achten, dass im Vertrag alle wichtigen Bedingungen geregelt sind – die Höhe des jährlichen Erbbauzinses und wie dieser in der Laufzeit angepasst wird und was passiert, wenn das Erbbaurecht nach vereinbarter Frist ausläuft. Grundsätzlich fällt das Grundstück in dem Fall zurück an den Erbbaurechtsgeber, für die darauf stehende Immobilie ist eine Entschädigung vorgesehen. Deren Berechnung sollte geregelt sein. Es lassen sich aber auch eine Verlängerungsoption oder ein Vorkaufsrecht für das Grundstück vertraglich festschreiben.
Wer an einem Erbbaurecht interessiert ist, sollte sich vorab über die jeweiligen, teils sehr unterschiedlichen Bedingungen informieren – beim Deutschen Erbbaurechtsverband, in dem öffentliche, kirchliche und private Erbbaurechtsgeber organisiert sind. LBS/nd