Nur Mittel zum Zweck
Haidy Damm über das EuGH-Urteil zu Luxusartikeln bei Amazon und Co.
Wann ist ein Produkt Luxusware? Diese Frage hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch nicht beantwortet. Entschieden haben die Richter, dass Waren mit Prestige nicht auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay vertrieben werden dürfen, wenn die Hersteller dies untersagen.
Viele Händler verkaufen heute ihr Warenangebot auch übers Internet. Das macht zwar mehr Arbeit als der Verkauf im Laden, doch die Reichweite der Kunden ist wesentlich größer – besonders in Zeiten, in denen kaum noch jemand vom heimischen Sofa aufstehen will, um einzukaufen.
Sich bei Millionen von Internetseiten mit dem eigenen Angebot durchzusetzen, ist jedoch ziemlich schwierig. Deshalb nutzen viele Händler den Marktplatz bei Amazon. Sie erwirtschafteten laut Recherchen der ARD rund die Hälfte des Amazonumsatzes – der Onlineriese erhält 13 Prozent Provision sowie kostenlose Kundendaten und eine Gratis-Marktanalyse.
Händlerfreundlich ist Amazon dabei nicht – so sagen es Kritiker. Sie sind vielmehr Mittel zum Zweck, bis der US-Konzern seinen Traum erreicht hat, alles über die eigene Plattform anzubieten, was es zu kaufen gibt. Bis dahin wollen alle was vom Kuchen haben: Amazon, Hersteller und Einzelhändler. Der Anteil von letzteren wird durch das EuGH-Urteil kleiner und ihre Position gegenüber Amazon weiter geschwächt.