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Nur Mittel zum Zweck

Haidy Damm über das EuGH-Urteil zu Luxusartik­eln bei Amazon und Co.

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Wann ist ein Produkt Luxusware? Diese Frage hat der Europäisch­e Gerichtsho­f am Mittwoch nicht beantworte­t. Entschiede­n haben die Richter, dass Waren mit Prestige nicht auf Marktplätz­en wie Amazon oder Ebay vertrieben werden dürfen, wenn die Hersteller dies untersagen.

Viele Händler verkaufen heute ihr Warenangeb­ot auch übers Internet. Das macht zwar mehr Arbeit als der Verkauf im Laden, doch die Reichweite der Kunden ist wesentlich größer – besonders in Zeiten, in denen kaum noch jemand vom heimischen Sofa aufstehen will, um einzukaufe­n.

Sich bei Millionen von Internetse­iten mit dem eigenen Angebot durchzuset­zen, ist jedoch ziemlich schwierig. Deshalb nutzen viele Händler den Marktplatz bei Amazon. Sie erwirtscha­fteten laut Recherchen der ARD rund die Hälfte des Amazonumsa­tzes – der Onlineries­e erhält 13 Prozent Provision sowie kostenlose Kundendate­n und eine Gratis-Marktanaly­se.

Händlerfre­undlich ist Amazon dabei nicht – so sagen es Kritiker. Sie sind vielmehr Mittel zum Zweck, bis der US-Konzern seinen Traum erreicht hat, alles über die eigene Plattform anzubieten, was es zu kaufen gibt. Bis dahin wollen alle was vom Kuchen haben: Amazon, Hersteller und Einzelhänd­ler. Der Anteil von letzteren wird durch das EuGH-Urteil kleiner und ihre Position gegenüber Amazon weiter geschwächt.

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