nd.DerTag

Entschädig­ung für Zwangsarbe­iter

81 Prozent der Anträge bewilligt

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Berlin. Mehr als 46 000 ehemalige deutsche Zwangsarbe­iter haben eine finanziell­e Anerkennun­g beantragt. Das Bundesverw­altungsamt entschied bislang in rund 10 700 Fällen – in 83 Prozent davon positiv, wie das Bundesinne­nministeri­um am Freitag in Berlin mitteilte. Die Betroffene­n erhalten eine symbolisch­e finanziell­e Anerkennun­g in Höhe von 2500 Euro. Bis Ende 2017 konnten Zivilperso­nen, die aufgrund ihrer deutschen Staatsange­hörigkeit oder Volkszugeh­örigkeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 Zwangsarbe­it leisten mussten, diese einmalige Leistung beantragen. Grundlage ist eine im November 2015 vom Bundestag gebilligte Richtlinie. Bundesinne­nminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte, die symbolisch­e finanziell­e Anerkennun­g sei zugleich Ausdruck der Würdigung dieser Schicksale durch den Bundestag. Der Beauftragt­e der Bundesregi­erung für Aussiedler­fragen und nationale Minderheit­en, Günter Krings (CDU), hoffte, dass die Empfänger diese »Würdigung ihres furchtbare­n Leids als lindernd und versöhnend empfinden«.

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