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Gut versichert auf der Skipiste

Wichtige Versicheru­ngen für den Winterurla­ub

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In den Winterferi­en geht es für viele Deutsche auf die heimischen Skipisten oder die der Nachbarlän­der. Manch eine Skiabfahrt endet jedoch im Krankenhau­s.

Es ist ganz wichtig, dass Urlauber die richtigen Versicheru­ngen vor Reisebegin­n abschließe­n. Laut Bund der Versichert­en (BdV), Deutschlan­ds größtem Verbrauche­rschutzver­ein, wenn es um private Versicheru­ngen geht, gehört die Auslandsre­isekranken­versicheru­ng unbedingt ins Reisegepäc­k.

Für Winterspor­tvergnügen im Ausland ist diese Versicheru­ng unverzicht­bar. Die gesetzlich­e Krankenkas­se bezahlt nämlich die Behandlung­skosten bestenfall­s in der üblichen Höhe des Urlaubslan­des, maximal aber das, was in Deutschlan­d regulär wäre. Die Auslandsre­isekranken­versicheru­ng übernimmt dann die entstehend­e Differenz. Sie empfiehlt sich außerdem, da sie auch den Rücktransp­ort nach Hause bezahlt. »Am besten ist es, wenn der Versichere­r einen Rücktransp­ort bereits dann zahlt, wenn er medizinisc­h sinnvoll und vertretbar ist«, sagt BdVPresses­precherin Bianca Boss.

Auch für Privatvers­icherte ist eine zusätzlich­e Auslandsre­isekranken­versicheru­ng sinnvoll, besonders wenn die PKV die Rücktransp­ortkosten nicht übernimmt. Und sie kann empfehlens­wert sein, um den Anspruch auf Beitragsrü­ckerstattu­ng nicht zu gefährden oder wenn ein hoher Selbstbeha­lt vereinbart ist.

Zur Absicherun­g bei Unfällen, die Invaliditä­t zur Folge haben, ist eine Unfallvers­icherung oder eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung empfehlens­wert. Die Unfallvers­icherung leistet in solchen Fällen entweder die vereinbart­e Einmalzahl­ung und/oder die Rente. Die Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung zahlt ebenfalls die vereinbart­e Rente, wenn der Verunglück­te seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Falls auf der Skipiste Dritte zu Schaden kommen und entspreche­nde Ansprüche stellen, kann eine Privathaft­pflichtver­sicherung von existenzie­ller Bedeutung sein. Denn gerade Personensc­häden können schnell in die Hunderttau­sende gehen. »Die Privathaft­pflicht zahlt im Schadenfal­l bei berechtigt­en Ansprüchen und kümmert sich zudem auch um die Abwehr unberechti­gter Ansprüche – notfalls sogar vor Gericht«, so die Verbrauche­rschützeri­n.

Aktive Winterspor­tler nehmen auf Reisen ihre eigene Ausrüstung mit. Was passiert, wenn z. B. das Snowboard gestohlen oder während des Transporte­s beschädigt wird? Besitzer einer Sportgerät­eversicher­ung erhalten je nach Leistungsu­mfang des Tarifs eine finanziell­e Entschädig­ung, wenn das Sportgerät etwa durch Feuer, Elementare­reignisse, einen Unfall während des Transporte­s oder durch eine Straftat Dritter beschädigt wird oder abhandenko­mmt.

Aber so ein Vertrag hat viele Tücken: Die Höhe der Entschädig­ung ist meist auf eine Obergrenze festgelegt und es besteht zumeist eine Selbstbete­iligung. Außerdem gilt nur eine Zeitwerter­stattung. Der zu zahlende Beitrag für eine solche Versicheru­ng ist nicht unerheblic­h. Daher lohnt sich eine solche Versicheru­ng nicht. BdV/nd

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Foto: imago/Schöning Winterspor­tunfall – Ferien als Zuschauer

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