Gut versichert auf der Skipiste
Wichtige Versicherungen für den Winterurlaub
In den Winterferien geht es für viele Deutsche auf die heimischen Skipisten oder die der Nachbarländer. Manch eine Skiabfahrt endet jedoch im Krankenhaus.
Es ist ganz wichtig, dass Urlauber die richtigen Versicherungen vor Reisebeginn abschließen. Laut Bund der Versicherten (BdV), Deutschlands größtem Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht, gehört die Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt ins Reisegepäck.
Für Wintersportvergnügen im Ausland ist diese Versicherung unverzichtbar. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nämlich die Behandlungskosten bestenfalls in der üblichen Höhe des Urlaubslandes, maximal aber das, was in Deutschland regulär wäre. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dann die entstehende Differenz. Sie empfiehlt sich außerdem, da sie auch den Rücktransport nach Hause bezahlt. »Am besten ist es, wenn der Versicherer einen Rücktransport bereits dann zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist«, sagt BdVPressesprecherin Bianca Boss.
Auch für Privatversicherte ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll, besonders wenn die PKV die Rücktransportkosten nicht übernimmt. Und sie kann empfehlenswert sein, um den Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden oder wenn ein hoher Selbstbehalt vereinbart ist.
Zur Absicherung bei Unfällen, die Invalidität zur Folge haben, ist eine Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Die Unfallversicherung leistet in solchen Fällen entweder die vereinbarte Einmalzahlung und/oder die Rente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ebenfalls die vereinbarte Rente, wenn der Verunglückte seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Falls auf der Skipiste Dritte zu Schaden kommen und entsprechende Ansprüche stellen, kann eine Privathaftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung sein. Denn gerade Personenschäden können schnell in die Hunderttausende gehen. »Die Privathaftpflicht zahlt im Schadenfall bei berechtigten Ansprüchen und kümmert sich zudem auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche – notfalls sogar vor Gericht«, so die Verbraucherschützerin.
Aktive Wintersportler nehmen auf Reisen ihre eigene Ausrüstung mit. Was passiert, wenn z. B. das Snowboard gestohlen oder während des Transportes beschädigt wird? Besitzer einer Sportgeräteversicherung erhalten je nach Leistungsumfang des Tarifs eine finanzielle Entschädigung, wenn das Sportgerät etwa durch Feuer, Elementarereignisse, einen Unfall während des Transportes oder durch eine Straftat Dritter beschädigt wird oder abhandenkommt.
Aber so ein Vertrag hat viele Tücken: Die Höhe der Entschädigung ist meist auf eine Obergrenze festgelegt und es besteht zumeist eine Selbstbeteiligung. Außerdem gilt nur eine Zeitwerterstattung. Der zu zahlende Beitrag für eine solche Versicherung ist nicht unerheblich. Daher lohnt sich eine solche Versicherung nicht. BdV/nd