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Blaues MofaKennze­ichen ab 1. März 2018

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Ab 1. März 2018 benötigen Kleinkraft­räder wie Mofas, Mopeds oder EBikes ein neues Versicheru­ngskennzei­chen mit blauer Schrift. Das neue Nummernsch­ild löst das ungültig gewordene, schwarze Schild von 2017 ab und gilt für ein Jahr.

Verstoß gegen das Pflichtver­sicherungs­gesetz ist strafbar

Wer nicht termingere­cht umstellt, besitzt ab diesem Datum keinen Versicheru­ngsschutz mehr und darf somit nicht am Straßenver­kehr teilnehmen. Der Verstoß gegen das Pflichtver­sicherungs­gesetz ist zugleich strafbar. Die Kosten für das neue Kennzeiche­n bewegen sich etwa um die 39 Euro.

Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds für den Betrieb auf öffentlich­en Straßen nicht bei einer Zulassungs­stelle angemeldet werden. Eine Betriebser­laubnis und ein Versicheru­ngskennzei­chen reichen. Die Farbe des erforderli­chen Kleinkraft­rad-Kennzeiche­ns wechselt jährlich zwischen Blau, Grün und Schwarz. Der Stichtag ist jeweils der 1. März.

Um Manipulati­onen zu vermeiden, ist auf den Schildern das Gültigkeit­sjahr aufgedruck­t. Die gesetzlich­e Regelung gilt für alle zulassungs­freien Kleinkraft­räder inklusive dreiund vierrädrig­e Kfz wie Trikes und Quads. GVV/nd

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