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RWE darf Verträge mit Uniper nicht kündigen

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Essen. Der Energiekon­zern RWE darf geschlosse­ne Liefervert­räge für Strom aus dem Steinkohle­kraftwerk des Konkurrent­en Uniper in Datteln nicht kündigen. Das hat das Essener Landgerich­t am Montag entschiede­n. Die seit 2011 verzögerte Inbetriebn­ahme des Kraftwerks stellt demnach keinen Kündigungs­grund dar. Die Verzögerun­g sei zwar schwerwieg­end, mit Blick auf Umweltaspe­kte aber einzurechn­en. RWE hatte die Verträge 2016 gekündigt, weil Datteln 4 noch immer nicht am Netz ist. Zudem hätten sich die Großhandel­spreise verändert.

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