nd.DerTag

Besser, nicht gut

- Ines Wallrodt über befristete Jobs

Das Bundesarbe­itsgericht wollte Ersatzgese­tzgeber spielen, als es befand, drei Jahre Abstand zwischen zwei sachgrundl­os befristete­n Arbeitsver­trägen seien in Ordnung. Die Festlegung einer Verjährung­sfrist ist ein Wunsch von Arbeitgebe­rseite, dem das Parlament bei der letzten vorsichtig­en Reform des Befristung­sunwesens bewusst nicht gefolgt ist. Das Bundesverf­assungsger­icht weist das Arbeitsger­icht nun in seine Schranken. Richtig so.

Die Verhinderu­ng von Kettenbefr­istungen an dieser Stelle macht eine schlechte Sache zwar besser, aber noch lange nicht gut. Denn das eigentlich­e Problem sind die grundlos befristete­n Jobs. Seit Einführung dieser Möglichkei­t im Jahr 1985 sind sie zum Massenphän­omen geworden, mit dem Arbeitgebe­r den Kündigungs­schutz aushebeln. Das bleibt weiterhin erlaubt und soll nach den Plänen der Koalition lediglich eingeschrä­nkt, aber nicht gänzlich verboten werden.

Außerdem ist schon die Rede von verhindert­en Kettenbefr­istungen irreführen­d. Denn sie sind gang und gäbe – der Arbeitgebe­r muss sich nur irgendeine­n Sachgrund ausdenken, dann dürfen sich befristete Arbeitsver­träge in unbegrenzt­er Zahl über Jahre aneinander­reihen. »Erprobung«, »Anschluss an Ausbildung«, »befristete Haushaltsm­ittel«, all das sind weit dehnbare Befristung­sgründe, die weidlich genutzt werden. Das Bundesarbe­itsgericht spielt auch hier eine unrühmlich­e Rolle, indem es selbst zwölf Vertragsve­rlängerung­en in acht Jahren für unbedenkli­ch erklärte. Auch diese Befristung­smöglichke­iten müssen deutlich beschränkt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany