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Rückkehrre­cht von Teilzeit in Vollzeit kommt

Kabinett beschließt Gesetzentw­urf

- Nd/dpa

Berlin. Nach langem Streit um das Rückkehrre­cht aus Teilzeit- in Vollzeitbe­schäftigun­g hat das Bundeskabi­nett nun doch den Weg für die sogenannte Brückentei­lzeit frei gemacht. Wegen Widerstand­s in der Union lag der Gesetzentw­urf von Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) zuvor knapp zwei Monate auf Eis. Die neue Brückentei­lzeit baue Brücken von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt, erklärte Heil. Eine Million Beschäftig­te wollten heute ihre Arbeit reduzieren, weitere 1,8 Millionen Teilzeitbe­schäftigte ihre Arbeit aufstocken. Die vereinbart­e Arbeitszei­t soll für ein bis fünf Jahre verringert werden können.

Das neue Rückkehrre­cht aus Teilzeit soll allerdings erst in Unternehme­n mit mindestens 45 Beschäftig­ten gelten. Arbeitgebe­r mit 46 bis 200 Beschäftig­ten müssen nur einem von 15 Arbeitnehm­ern den Anspruch auf Brückentei­lzeit gewähren. Diese Einschränk­ungen stoßen insbesonde­re bei der Linksfrakt­ion auf Kritik. Heil begründet diese Ausnahmen jedoch mit dem Argument, das geplante Gesetz überforder­e auch kleine und mittelstän­dische Unternehme­n nicht.

Bei Beschäftig­ten, die schon in Teilzeit sind und mehr arbeiten wollen, sollen die Unternehme­n künftig beweisen müssen, warum die Bedingunge­n für eine Vollzeitst­elle nicht gegeben sein sollen. Um diese »Beweislast­umkehr« gab es zuletzt noch Streit. Nach einem Bericht des Redaktions­netzwerks Deutschlan­d wurde an dieser Stelle nun ein Passus ergänzt: »Ein freier zu besetzende­r Arbeitspla­tz liegt vor, wenn der Arbeitgebe­r die Organisati­onsentsche­idung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzte­n Arbeitspla­tz neu zu besetzen«, heißt es in der Kabinettsv­orlage.

Das Gesetz soll vom 1. Januar 2019 an gelten. Die SPD wollte das Rückkehrre­cht in Vollzeit schon in der letzten Legislatur­periode beschließe­n, scheiterte aber am Widerstand der Union. Vor allem Wirtschaft­sverbände sind gegen das Rückkehrre­cht. Der DGB begrüßte den Regierungs­entwurf – er enthalte spürbare Fortschrit­te, bleibe aber zugleich hinter den gewerkscha­ftlichen Vorstellun­gen zurück. »Damit Arbeitszei­ten zum Leben passen, fordern wir einen besseren gesetzlich­en Rahmen: ein Recht auf befristete Teilzeit für alle, Verbesseru­ng der Aufstockun­gsmöglichk­eiten für Teilzeitbe­schäftigte und ein Recht auf Mitbestimm­ung bei der Lage der Arbeitszei­t«, erklärte DGB-Vorstandsm­itglied Annelie Buntenbach.

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