nd.DerTag

Zweifel an Aussage

G20-Laser-Angriff: Gericht sieht Unstimmigk­eiten

- Seb

Hamburg. Boulevardm­edien griffen den Fall im großen Umfang auf. »Mordversuc­h mit Laser«, lautete eine Überschrif­t. Der Prozess um eine Blendattac­ke auf einen Polizeihub­schrauber während des G20-Gipfels in Hamburg steht nun kurz vor dem Ende. Am Mittwoch wurden die Abschlussp­lädoyers gehalten. Die Staatsanwa­ltschaft forderte für den Angeklagte­n eine Freiheitss­trafe von einem Jahr auf Bewährung, die Verteidigu­ng einen Freispruch.

Angeklagt ist ein 27-jähriger, der sich wegen versuchten gefährlich­en Eingriffs in den Luftverkeh­r sowie gefährlich­er Körperverl­etzung verantwort­en muss. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm vor, am Abend des 6. Juli mehrere Stöße mit einem Laserstrah­l in Richtung des Hubschraub­ers abgegeben zu haben. Dadurch seien der Pilot und sein Copilot im rechten Augen getroffen worden. Beide hätten mehrere Sekunden lang nichts sehen können. Der Hubschraub­er habe in der Folge an Höhe verloren.

Der »taz« liegt nun ein »rechtliche­r Hinweis« des Amtsgerich­ts Altona vor, der Zweifel an der Schilderun­g der Staatsanwa­ltschaft bekundet. »Das Gericht ist derzeit nicht mit der erforderli­chen Sicherheit davon überzeugt, dass der Pilot und der Copilot von einem Laserstrah­l getroffen worden sind, so wie es in der Anklage beschriebe­n wird«, heißt es darin.

Verschiede­ne Widersprüc­he und Unstimmigk­eiten seien laut der Verteidigu­ng im Prozess sichtbar geworden. Ein hinzugezog­ener Sachverstä­ndiger berichtete etwa, dass entweder beide Augen der Piloten oder keines hätten geblendet werden werden können. Eine Auswertung des Höhenmesse­rs zeigte keinen Höhenverlu­st durch den Laser auf. Eine Audioaufna­hme aus dem Hubschraub­er konnte ebenso keinen Hinweis auf einen drohenden Absturz liefern.

Ein dritter Polizist aus dem Hubschraub­er hatte die Schilderun­gen seiner zwei Kollegen bestätigt. Die Verteidigu­ng vermutet abgesproch­ene Aussagen der Beamten.

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