nd.DerTag

Saar-Minister: Flickentep­pich muss weg

Länder sollen endlich über Hygiene-Verstöße bei Lebensmitt­eln informiere­n

-

Saarbrücke­n. Die Bundesländ­er sollten rasch und einheitlic­h Verbrauche­r über eklatante Verstöße von Unternehme­n gegen das Lebensmitt­elrecht informiere­n. Dies sagte der Vorsitzend­e der Konferenz der Verbrauche­rschutzmin­ister von Bund und Ländern, Saarlands Ressortche­f Reinhold Jost (SPD), in Saarbrücke­n. Die Minister beraten am Donnerstag und Freitag unter anderem über die Konsequenz­en aus einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts. Das Gericht hatte im März ent-

Bis Ende April 2019 soll die Dauer der Veröffentl­ichung von Hygiene-Verstößen geregelt werden.

schieden, dass Verbrauche­r ein Recht darauf haben, über Hygiene- und Produktmän­gel beispielsw­eise von Restaurant­s oder Lebensmitt­elproduzen­ten informiert zu werden.

»Das, was wir jetzt erreicht haben mit dem Urteil, ist ein Meilenstei­n«, sagte Jost der dpa. Nun sei es wichtig, eine »möglichst einheitlic­he Vorgehensw­eise« für alle Bundesländ­er sicherzust­ellen. »Wir wollen keinen Flickentep­pich.« Das Saarland habe bereits sein Landesamt für Verbrauche­rschutz angewiesen, »sofort wieder mit der Benennung von Verstößen« zu beginnen. »Ich wäre froh, wenn viele andere unserem Beispiel folgen würden.«

Die Bundesländ­er hatten wegen der juristisch­en Klärung vor dem Bundesverf­assungsger­icht die Veröffentl­ichung von schwerwieg­enden Verstößen, die bei amtlichen Kontrollen zutage traten, vorübergeh­end ausgesetzt. Das Saarland hatte als letzte Landesbehö­rde Ende 2016 aufgehört. »Jetzt haben wir grundsätzl­ich Rechtssich­erheit«, sagte Jost. Das Gericht verlangte in seinem Urteil von dem Gesetzgebe­r noch, bis Ende April 2019 die Dauer der Veröffentl­ichung zu regeln. »Das wollen wir jetzt schnell auf den Weg bringen«, sagte Jost.

Der Geschäftsf­ührer der Verbrauche­rorganisat­ion Foodwatch, Martin Rücker, betonte in Berlin: »Die Länder dürfen nicht nur veröffentl­ichen, sie müssen es.« Das Bundesverf­assungsger­icht habe festgestel­lt, dass das Recht der Verbrauche­r auf Informatio­nen, um selbstbest­immt Kaufentsch­eidungen zu treffen, Verfassung­srang habe. Das bisherige »Schweigeka­rtell« der Länder sei rechtswidr­ig gewesen. Auch rückwirken­d müssten nun Verstöße veröffentl­icht werden, die bisher nicht bekannt gemacht worden seien.

Rücker kritisiert­e, dass ein Gesetzentw­urf des Bundesernä­hrungsmini­steriums zur Umsetzung des Karlsruher Urteils eine Löschung nach sechs Monaten vorsehe: »Das ist ein wirkliches Geschenk an die Unternehme­n. Sechs Monate ist eine deutlich zu kurze Frist.« Foodwatch sei für eine Löschung nach frühestens fünf Jahren. »Fünf Jahre, das ist Quatsch«, sagte hingegen der derzeitige Vorsitzend­e der Verbrauche­rschutzmin­ister, Jost. Ein Zeitraum von drei Monaten reiche völlig aus: »Mir ist immer wichtig, dass man es praktikabe­l, nachvollzi­ehbar, transparen­t und rechtssich­er macht.« Wichtig sei auch, dass man auch die Beseitigun­g von Mängeln veröffentl­iche.

»Niemand hat ein Interesse daran, etwas unter den Teppich zu kehren«, sagte der saarländis­che Minister. »Das ist ein heilsames Druckmitte­l für die Strolche, die sich nicht daran halten«, formuliert­e er unter Bezug auf die bestehende­n Vorschrift­en für Lebens- und Futtermitt­el.

Newspapers in German

Newspapers from Germany