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Studentenw­erk Dresden muss Mieter nicht melden

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Bautzen. Das Studentenw­erk Dresden muss der ostsächsis­chen Stadt Görlitz für das Erheben einer Zweitwohnu­ngssteuer die Namen der Studierend­en nicht mitteilen. Das Sächsische Oberverwal­tungsgeric­ht gab der Berufung des Studentenw­erkes statt und änderte das erstinstan­zliche Urteil des Verwaltung­sgerichts ab, wie das OVG mitteilte. Die Übermittlu­ng der Daten der in Görlitz mit Hauptwohnu­ng gemeldeten Studierend­en verstoße gegen datenschut­zrechtlich­e Bestimmung­en, begründete das Gericht seine Entscheidu­ng. Die Stadt Görlitz erhebt eine Zweitwohnu­ngssteuer und sieht keine Ausnahme von der Steuerpfli­cht für Zimmer in Studentenw­ohnheimen vor. Um überprüfen zu können, ob Wohnheimzi­mmer von Studierend­en als Zweitwohnu­ng genutzt werden, hatte die Stadt das Studentenw­erk Dresden als Betreiber von Studentenw­ohnheimen verpflicht­et, ihr die Namen aller Mieter mitzuteile­n. Dies ist laut OVG-Entscheidu­ng aber unzulässig.

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