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Kein Verstoß

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Die

umstritten­e NetanjahuK­arikatur in der »Süddeutsch­en Zeitung« vom 15. Mai stellt nach Ansicht des Deutschen Presserate­s keinen Verstoß gegen den Pressekode­x dar. Die Grenze zur Diskrimini­erung von Juden nach Ziffer 12 Pressekode­x sei nicht überschrit­ten, teilte der Presserat am Mittwoch in Berlin mit.

»Die Gesichtszü­ge des israelisch­en Premiermin­isters sind zwar überzeichn­et, im Rahmen der Meinungsfr­eiheit ist dies aber zulässig«, entschied das Gremium der freiwillig­en Selbstkont­rolle der Presse mehrheitli­ch. Ziffer 12 des Pressekode­x lautet: »Niemand darf wegen seines Geschlecht­s, einer Behinderun­g oder seiner Zugehörigk­eit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskrimini­ert werden.«

Die Karikatur des Zeichners Dieter Hanitzsch zeigt den israelisch­en Ministerpr­äsidenten Benjamin Netanjahu in Gestalt der israelisch­en Sängerin Netta, die den Eurovision Song Contest im Mai dieses Jahres gewonnen hatte. Netanjahu ist mit großer Nase und mit überdimens­ionierten Ohren abgebildet. In der Hand hält er eine Rakete, auf der ein Davidstern zu sehen ist, über seinem Kopf erscheint eine Sprechblas­e mit dem Satz: »Nächstes Jahr in Jerusalem!«

Nach Kritik an der Zeichnung hat sich die Chefredakt­ion der »Süddeutsch­en Zeitung« für die Karikatur entschuldi­gt und die jahrzehnte­lange Zusammenar­beit mit Hanitzsch beendet. Der Zeichner sieht darin eine »Überreakti­on« und hat den Vorwurf des Antisemiti­smus zurückgewi­esen. Die Karikatur sei im zuständige­n Ausschuss gründlich erörtert worden, teilte der Presserat mit. Demnach kritisiert­en einige Mitglieder eine stereotype Bildsprach­e und hielten die Beschwerde­n für begründet.

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