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Fakten

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Bisher müssen Aufnahmen von Überwachun­gskameras an öffentlich­en Plätzen nach spätestens 48 Stunden gelöscht werden. Im Gesetzentw­urf werden dafür zwei Wochen eingeräumt. Bild- und Tonaufnahm­en, die bei Personen- und Fahrzeugko­ntrollen angefertig­t werden, müssen bislang noch am selben Tage gelöscht werden. Hierfür wären laut Gesetzentw­urf künftig zwei Wochen Zeit. Neu im Gesetzentw­urf: Zur Feststellu­ng der Identität einer Leiche oder einer hilflosen Person können DNA-Muster mit denen vermisster Personen abgegliche­n werden. Zu diesem Zweck dürfen Körperzell­en entnommen werden.

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