Fakten
Bisher müssen Aufnahmen von Überwachungskameras an öffentlichen Plätzen nach spätestens 48 Stunden gelöscht werden. Im Gesetzentwurf werden dafür zwei Wochen eingeräumt. Bild- und Tonaufnahmen, die bei Personen- und Fahrzeugkontrollen angefertigt werden, müssen bislang noch am selben Tage gelöscht werden. Hierfür wären laut Gesetzentwurf künftig zwei Wochen Zeit. Neu im Gesetzentwurf: Zur Feststellung der Identität einer Leiche oder einer hilflosen Person können DNA-Muster mit denen vermisster Personen abgeglichen werden. Zu diesem Zweck dürfen Körperzellen entnommen werden.