Die Logik des Kalten Krieges
Zu »Das letzte Opfer des Schießbefehls«, 6.2., S. 11; online: dasND.de/1111608
Als Verteidiger von Erich Honecker und anderen DDR-Funktionären habe ich mich mit den Rechtsfragen der Schüsse an der Mauer beschäftigt. Ein Schießbefehl ist mir weder in den Gerichtsakten noch in anderen Zusammenhängen vor Augen gekommen. Es gab vielmehr eine Schusswaffengebrauchsbestimmung, die fast wörtlich mit dem entsprechenden Gesetz der BRD übereinstimmte. Das hat die bundesdeutsche Justiz nicht gehindert, die Existenz dieses Befehls zu behaupten. Die Justiz erklärte, weil geschossen wurde, gab es auch einen Schießbefehl. Das ist die Logik des Kalten Krieges. Ich bin der Meinung, eine sozialistische Tageszeitung sollte die DDR objektiver betrachten.
Dr. Friedrich Wolff, per E-Mail