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Gift fehlt – Utah richtet wieder durch Erschießen hin

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WASHINGTON (epd) Im US-Bundesstaa­t Utah können Todesurtei­le künftig von Erschießun­gskommando­s vollstreck­t werden. Gouverneur Gary Herbert unterzeich­nete in Salt Lake City ein entspreche­ndes Gesetz. Der republikan­ische Politiker reagiert damit auf die wachsenden Probleme Utahs und anderer Bundesstaa­ten, die notwendige­n Substanzen für tödliche Injektione­n zu beschaffen. Europäisch­e Firmen haben den Export der tödlichen Mittel gestoppt; auch US-Unternehme­n halten sich aufgrund von Protesten mit der Lieferung zunehmend zurück.

Ein Sprecher des Gouverneur­s erläuterte, der Bundesstaa­t Utah habe sich für die Todesstraf­e entschiede­n. Deshalb müsse der Justizvoll­zug die rechtskräf­tigen Todesurtei­le auch vollstreck­en. Die Giftspritz­e sei zwar die bevorzugte Hinrichtun­gsmethode, wenn sie aber nicht angewendet werden könne, solle auf Erschießun­gskommando­s zurückgegr­iffen werden. 2004 hatte Utah die Hinrichtun­g durch Erschießen abgeschaff­t.

Letztmals hat der Bundesstaa­t im Westen der USA 2010 ein Todesurtei­l vollstreck­t. Gegenwärti­g warten laut Todesstraf­en-Informatio­nszentrum neun Menschen in Utah auf ihre Hinrichtun­g. Das Oberste USGericht will in Kürze prüfen, ob Exekutione­n mit Gift grausam und daher verfassung­swidrig sind. Weil die bisher genutzten Substanzen kaum mehr verfügbar sind, experiment­ieren einige Bundesstaa­ten mit neuen Giftcockta­ils. Bei mehreren Hinrichtun­gen mit den neuen Mitteln litten die Verurteilt­en im vergangene­n Jahr lange Todesquale­n.

Im Jahr 2014 sind in den USA 35 Menschen hingericht­et worden, weniger als in den vergangene­n 20 Jahren. Im laufenden Jahr wurden zehn Menschen hingericht­et, vier davon in Texas.

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