Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Hitlerjugend wird zur Pflicht
Nicht nur Erwachsene sollten auf die Ideologie der Nationalsozialisten eingeschworen werden. Schon Kinder sollten nach dem Willen der NSDAP zu kleinen Nazis erzogen werden. Eine paramilitärische Ausbildung für die Jungen und die Vorbereitung auf ein Leben als Hausfrau und Mutter für die Mädchen sollten den Kindern durch gemeinsame Feste, Märsche und Zeltlager schmackhaft gemacht werden. Ein großer Erfolg waren die 1929 gegründete Hitlerjugend (HJ) und der 1930 eingeführte Bund deutscher Mädel (BDM) allerdings nicht. Andere Jugendorganisationen erschienen den meisten Kindern und Jugendlichen attraktiver. Obwohl die Nationalsozialisten seit der Machtergreifung 1933 versuchten, einen Großteil der Jugend an sich zu binden, waren noch Ende 1935 mehr als die Hälfte der deutschen Kinder und Jugendlichen nicht in die HJ eingetreten. Bis dahin war die Mitgliedschaft formell freiwillig gewesen. Am 25. März 1939 beschlossen die Nazis die „zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitlerjugend“. Das zugehörige Gesetz gab es bereits seit Ende 1936, nun wurde es als „Jugenddienstpflicht“flächendeckend durchgesetzt. Innerhalb kürzester Zeit waren fast alle deutschen Jungen und Mädchen ab zehn Jahren Teil von HJ und BDM und trugen Uniform (Foto). Zum Ende des Zweiten Weltkriegs zählten die Jugendorganisationen mehr als acht Millionen Mitglieder.