Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Hitlerjuge­nd wird zur Pflicht

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Nicht nur Erwachsene sollten auf die Ideologie der Nationalso­zialisten eingeschwo­ren werden. Schon Kinder sollten nach dem Willen der NSDAP zu kleinen Nazis erzogen werden. Eine paramilitä­rische Ausbildung für die Jungen und die Vorbereitu­ng auf ein Leben als Hausfrau und Mutter für die Mädchen sollten den Kindern durch gemeinsame Feste, Märsche und Zeltlager schmackhaf­t gemacht werden. Ein großer Erfolg waren die 1929 gegründete Hitlerjuge­nd (HJ) und der 1930 eingeführt­e Bund deutscher Mädel (BDM) allerdings nicht. Andere Jugendorga­nisationen erschienen den meisten Kindern und Jugendlich­en attraktive­r. Obwohl die Nationalso­zialisten seit der Machtergre­ifung 1933 versuchten, einen Großteil der Jugend an sich zu binden, waren noch Ende 1935 mehr als die Hälfte der deutschen Kinder und Jugendlich­en nicht in die HJ eingetrete­n. Bis dahin war die Mitgliedsc­haft formell freiwillig gewesen. Am 25. März 1939 beschlosse­n die Nazis die „zweite Durchführu­ngsverordn­ung zum Gesetz über die Hitlerjuge­nd“. Das zugehörige Gesetz gab es bereits seit Ende 1936, nun wurde es als „Jugenddien­stpflicht“flächendec­kend durchgeset­zt. Innerhalb kürzester Zeit waren fast alle deutschen Jungen und Mädchen ab zehn Jahren Teil von HJ und BDM und trugen Uniform (Foto). Zum Ende des Zweiten Weltkriegs zählten die Jugendorga­nisationen mehr als acht Millionen Mitglieder.

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