Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Alle Insassen gelten als Täter

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Strafrecht Straßenren­nen sind verboten. Wer sich darüber hinwegsetz­t, dem droht ein Bußgeld von 400 Euro plus ein Monat Fahrverbot. Alle Insassen gelten als Täter. Werden andere Menschen verletzt, drohen Freiheitss­trafen bis zu fünf Jahren. Veranstalt­er dieser Rennen können mit 500 Euro Bußgeld bestraft werden. Zivilrecht Weil die Haftpflich­tversicher­ung in der Regel nicht greift, müssen die Beteiligte­n alle Schäden selbst tragen.

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