Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Alle Insassen gelten als Täter
Strafrecht Straßenrennen sind verboten. Wer sich darüber hinwegsetzt, dem droht ein Bußgeld von 400 Euro plus ein Monat Fahrverbot. Alle Insassen gelten als Täter. Werden andere Menschen verletzt, drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Veranstalter dieser Rennen können mit 500 Euro Bußgeld bestraft werden. Zivilrecht Weil die Haftpflichtversicherung in der Regel nicht greift, müssen die Beteiligten alle Schäden selbst tragen.