Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bellender Hund sorgt für Prozess

Mieter und Vermieter streiten über Zukunft des Tieres in einer Mietwohnun­g.

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HANNOVER (dpa) Stammen die Sandhäufch­en von Mischlings­hund Toby? Sind es seine Pfotenabdr­ücke im Garten und seine Haare in der Waschküche? Mit solchen kleinteili­gen Fragen hat sich das Amtsgerich­t Hannover gestern beschäftig­t. Im Mittelpunk­t des Prozesses steht die Frage, ob Toby in der Wohnung seines Frauchens bleiben darf.

Die Mieterin hat auf Zulassung des Hundes in der Wohnung geklagt. Das Problem: Bei der Besichtigu­ng war ihr gesagt worden, dass Hundehaltu­ng verboten sei. Bald darauf aber legte sie sich trotzdem Toby zu. Und das passte nicht allen im Haus. Etwa dem Hausverwal­ter. Im frisch gereinigte­n Treppenhau­s hätten Sandhaufen gelegen, erklärt er als Zeuge. Im Vorgarten seien Hundespure­n zu sehen gewesen.

Eine Freundin von Tobys Frauchen sagt aus, sie habe den Hund aus Rumänien geholt, da dieser dort getötet werden sollte. Da sie den Vierbeiner aber aus berufliche­n und persönlich­en Gründen nicht behalten konnte, habe sie ein neues Zuhause gesucht und ihn schließlic­h vorübergeh­end bei ihrer Freundin untergebra­cht. Diese habe Toby schließlic­h behalten, da man kein geeignetes Zuhause gefunden habe.

Ein Wohnungsei­gentümer in dem Mehrpartei­enhaus schildert die Fakten anders: Die klagende Mieterin habe ihm bei einer Einweihung­sparty erzählt, sie hätte sich einen kleinen Hund im Ausland aus- gesucht. Er sei aber gegen die Hundehaltu­ng im Haus, da die Eigentümer­gemeinscha­ft schon vor Jahren beschlosse­n habe, dies bei Neuvermiet­ungen zu verbieten. Gestört fühle er sich von Toby aber nicht.

Bei Abschluss des Mietvertra­ges hatte die neue Mieterin versichert, kein Haustier zu haben. In ihrem Mietvertra­g wurde festgehalt­en, dass sie eine ausdrückli­che Genehmigun­g der Vermieteri­n braucht, wenn sie Tiere halten will. Das sei aber kein generelles Verbot, gibt Richter Marcus Hettig zu bedenken. Im Mietvertra­g stehe eben nicht, dass Haustiere verboten seien. Man müsse nun die Interessen beider Parteien abwägen. Ein Urteil soll am 6. November verkündet werden.

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