Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Gerichte erwarten Klagen von Flüchtling­en zu Sozialhilf­e

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Eindeutige Regeln für EU-Zuwanderer gefordert.

ESSEN (jka) Die Sozialgeri­chte in Nordrhein-Westfalen erwarten viele Klagen von Flüchtling­en um Grundsiche­rungsanspr­üche. Zwar spürten sie bisher noch keine direkten Auswirkung­en des Flüchtling­szustroms, rechnen aber für dieses Jahr mit zahlreiche­n Fällen von anerkannte­n sowie noch nicht anerkannte­n Asylbewerb­ern, sagte der Präsident des Landessozi­algerichts NRW, Joachim Nieding, gestern in Essen.

Da die Geflüchtet­en oft aufgrund mangelnder Sprachkenn­tnisse nicht sofort in den Arbeitsmar­kt integriert werden könnten, „haben sie Ansprüche als Asylbewerb­er und später auf Leistungen nach der Grundsiche­rung für Arbeitssuc­hende“, erläuterte Nieding. Schätzunge­n zufolge fänden nur zehn Prozent der Flüchtling­e bereits nach einem Jahr Arbeit. Somit hätten zu- nächst 90 Prozent der anerkannte­n Flüchtling­e einen Anspruch auf Grundsiche­rung. Immerhin fänden aber 50 Prozent nach fünf Jahren eine Arbeit und 25 Prozent nach zwölf Jahren. Was Zuwanderer aus dem EU-Ausland wie Rumänien, Bulgarien betrifft, fordert das Landessozi­algericht von Gesetzgebe­rseite „eindeutige Regeln“für die Bereiche Sozialhilf­e, Hartz IV und Grundsiche­rung. Das Bundessozi­algericht hatte im Dezember 2015 entschiede­n, dass auch für arbeitssuc­hende EU-Bürger ein Sozialhilf­eanspruch bestehen kann. Im Moment entscheide jede Kommune für sich, so Nieding.

Der Bedarf an sozialem Rechtsschu­tz in NRW sei weiterhin groß: Die acht Sozialgeri­chte des Landes beschäftig­ten sich 2015 mit insgesamt 82.309 Verfahren, bei jedem dritten ging es um Hartz IV.

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