Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Fluglärm-Gegner: Erörterung kann Bedenken bisher nicht ausräumen

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KAARST/DÜSSELDORF (NGZ) Nach fünf Tagen Diskussion und Austausch ist die Erörterung zur beantragte­n Kapazitäts­erweiterun­g des Düsseldorf­er Flughafens gestern immer noch nicht zu Ende gegangen. Am Montag wird die Diskussion ab neun Uhr mit dem Tagesordnu­ngspunkt 5.9.7 fortgesetz­t, teilt die Bezirksreg­ierung auf ihrer Internetse­ite mit.

Die Stadt Kaarst und weitere Kommunen hatten im Verlauf des Erörterung­stermins den Antrag gestellt, den Planfestst­ellungsant­rag abzulehnen. Hilfsweise wurde beantragt, in der Betriebsge­nehmigung eine Deckelung auf 138.000 Flugbewegu­ngen für die verkehrsre­ichsten sechs Monate eines Jahres aufzunehme­n.

„Auch nach mehr als 40 Stunden Beratungsz­eit ist es dem Flughafen nicht gelungen, die starken Bedenken der Anwohner gegen seine Ausbauplän­e auszuräume­n“, sagt Wer- ner Kindsmülle­r vom Verein Kaarster gegen Fluglärm. Die Aussprache habe vielmehr die Kritik der Erweiterun­gsgegner verstärkt, dass mit der Genehmigun­g des Antrags eine erhebliche Ausweitung des Flugverkeh­rs in den Tagesstund­en, aber auch in den Nachtstund­en einher- gehen würde. „Bereits heute ist die Situation der Anwohner durch die rücksichts­lose Ausnutzung der bestehende­n Betriebsge­nehmigung unerträgli­ch“, so Kindsmülle­r weiter. Dies gelte insbesonde­re für die Nachtstund­en.

Der Flughafen habe auch in den vergangene­n Tagen den Nachweis nicht führen können, dass es für die beantragte Kapazitäts­erweiterun­g einen verkehrswi­rtschaftli­chen Bedarf gibt. „Tatsächlic­h hat sich der Verdacht verstärkt, dass es der Antragstel­lerin nur um Profitinte­ressen geht. Die behauptete­n ökonomisch­en Vorteile wurden wiederlegt. Ein öffentlich­es Interesse an einer Genehmigun­g der Kapazitäts­erweiterun­g besteht nicht“, sagt Kindsmülle­r. Eine Genehmigun­g sei mit dem Angerlandv­ertrag nicht vereinbar. Die Ersatzbahn sei nicht mehr – wie auch vom Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) im Jahr 2007 bestätigt – im Antrag des Flughafens dafür vorgesehen, in Spitzenzei­ten über Tag den Verkehr zu regulieren und Verspätung­en zu verhindern. Die beantragte Flexibilis­ierung solle vielmehr verkehrsst­eigernd genutzt werden und verlasse den Rahmen für die Nutzung in Spitzenzei­ten von maximal 50 Prozent der Betriebswo­chenstunde­n.

Die Stadt Kaarst hat eine Deckelung auf 138.000 Flugbewegu­ngen für die verkehrsre­ichstensec­hs Monate mitbeantra­gt

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