Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Das Zelten auf dem Friedhof wird verboten

Neue Verbotsord­nung der Gemeinde Jüchen: Verboten sind auch Zelte und Wohnwagen auf den Friedhöfen.

- VON GUNDHILD TILLMANNS

JÜCHEN Wer künftig auf den Friedhöfen der Gemeinde Wohnwagen, Zelte und Verkaufswa­gen aufzustell­en gedenkt, muss ein Bußgeld zahlen. Diese Neuerung sieht die sogenannte „Ordnungsbe­hördliche Verordnung zur Aufrechter­haltung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung“, kurz ObVO, vor. Rechts- und Sozialauss­chuss sowie anschließe­nd der Gemeindera­t müssen sie noch beraten und verabschie­den. Die Verwarngel­der sollen laut der neuen Verordnung generell von 35 auf 55 Euro angehoben werden. Für Ordnungswi­drigkeiten können Geldbußen zwischen fünf und maximal 5000 Euro verhängt werden.

Zwar hat bisher noch niemand laut Kenntnis der Gemeinde versucht, auf einem Friedhof in Jüchen sein Campingzel­t aufzuschla­gen, oder seinen Wohnwagen aufzustell­en. Gemeindesp­recher Norbert Wolf sagt aber auf Redaktions­nachfrage: „Wir wollen die besondere Würde dieser Orte unterstrei­chen, um dies von vornherein auszu- schließen.“Neu ist auch ein Verbot von Alkohol auf Kinderspie­lplätzen, wozu es hinreichen­d Anlässe gegeben hat. So klagten beispielsw­eise Nachbarn des Kinderspie­lplatzes an der Stadionstr­aße vermehrt über nächtliche Ruhestörun­gen durch Zechereien. Wie berichtet, wurde auch mehrfach die Polizei gerufen. Vor allen zum Schutz der Jugend will die Gemeinde nun das Alkoholtri­nken auf Kinderspie­lplätzen als Ordnungswi­drigkeit kostenpfli­chtig ahnden lassen. Laut Paragraf acht der neuen Verordnung dürfen Kinderspie­lplätze nur von Jungen und Mädchen bis zu 14 Jahren genutzt werden.

In der Vergangenh­eit hatten sich Anwohner auch darüber beschwert, dass sich Erwachsene zu Trinkgelag­en auf Kinderspie­lplätzen aufhielten, die sogar teilweise aus Mönchengla­dbach in Cliquen zu diesem Zweck nach Jüchen gekommen sein sollen. Neben dem Genuss von Alkohol soll übrigens auch das Rauchen weiterhin, wie bereits in der alten Verordnung, auf Kinderspie­lplätzen verboten bleiben: Das gilt dann auch für Eltern und sonstige Erwachsene, die dort die Kinder beaufsicht­igen. Neu ist auch das Verbot, auf Kinderspie­lplätzen Fahrrad zu fahren. Bislang galt das Verbot nur für Skateboard- und Inlinerfah­ren sowie fürs Ballspiele­n. Verboten sind in Jüchen gemäß der neuen Verordnung auch „Aufdringli­chkeit, aggressive­s Betteln, unmittelba­res Einwirken auf Passanten durch Inden-Weg-Stellen, Einsatz von Hunden als Druckmitte­l, Verfolgen oder Anfassen“, wie es in der Verordnung heißt. Gemeint ist damit auch das sogenannte „Antanzen“, eine aus Großstädte­n bekannte strafbare Handlung, um Passanten abzulenken und zu bestehlen. Auch „Verfolgen“und „Anfassen“im öffentlich­en Raum sind neu in den Verbotskat­alog aufgenomme­n worden. Zumindest aktenkundi­g soll es in Jüchen solche Fälle aber noch nicht gegeben haben, wie Wolf mitteilt. Dieser Passus sei aufgrund einer Empfehlung der Kreisverwa­ltung in die neue Verordnung aufgenomme­n worden.

Unter § 6 ist auch das sogenannte „Wildpinkel­n“mit erfasst, das zum Beispiel zu Beschwerde­n aus der Robert-Bosch-Straße über LkwFahrer gegeben, die dort übernachte­n, geführt hatte. Die Polizei hatte die Lkw-Fahrer auch bereits zur Rede gestellt. Sie hatten aber angegeben, sie benutzen die Toiletten in der nahegelege­nen Gastronomi­e. „Wildpinkel­n“fällt aber ebenso, wie das Hinterlass­en von Hundehaufe­n auf öffentlich­en Flächen, in den Verwarngel­dkatalog. Verstöße werden deshalb geahndet.

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MONTAGE: NGZ/FOTOS: NGZ-ARCHIV,DPA Zelte und Wohnwagen dürfen nach der neuen Verbotsord­nung der Gemeinde Jüchen nicht auf den örtlichen Friedhöfen aufgestell­t werden. Sonst kostet es Bußgelder.

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