Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Urteil: Wildtierverbot rechtswidrig
Oberverwaltungsgericht Lüneburg stärkt die Position von Zirkusunternehmen.
LÜNEBURG Vielen Kommunen sind Gastspiele von Zirkusunternehmen, die mit Wildtieren anreisen, ein Dorn im Auge. Oft wird den Betrieben dort kein Platz zur Verfügung gestellt. Mit dem gestrigen Beschluss des 10. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg wurde nun festgestellt, dass das Wildtierverbot rechtswidrig ist – zumindest in Niedersachsen. Im konkreten Fall war die Stadt Hameln, die ein ZirkusGastspiel verhindern wollte, mit ihrer Beschwerde endgültig gescheitert. Das Gericht ging sogar noch einen Schritt weiter und betonte, das „Wildtierverbot“greife auch unzulässig in die Freiheit der Berufsausübung von Zirkusunternehmen ein, denen das Mitführen von Wildtieren auf diese Weise nicht mehr möglich sein soll.
In Düsseldorf wollte erst kürzlich die Stadt das Gastspiel von Circus Probst am Staufenplatz verbieten, was von den Richtern wegen einer Formalie aber abgeschmettert wurde. Vom 15. bis 26. März werden nun Elefanten, Kamele, Zebras, Emus und Lamas in der Landeshauptstadt in der Manege zu sehen sein. „Für uns ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass Gerichte im Gegensatz zu den vielen Kommunen und Tierschützern sehen, dass wir ordentlich mit den Tieren umgehen“, sagt Roland Paschke, Tourneeleiter des Circus Probst. „Wir werden 50 Mal im Jahr von Veterinären besucht, die die Tierhaltung überprüfen. Die sehen sich alles an und tragen ihre Einträge in unser Tierbestandsbuch ein. Bei uns ist alles transparent“, betont Paschke.
In den vergangenen Jahren hatten es die Zirkusunternehmen zusehends schwerer, geeignete Plätze zu finden. Dies galt selbst für Europas größten Zirkus, de Circus Krone, oder den Zirkus Charles Knie, die viele exotische Tiere im Programm zeigen. Am Beschluss könnten sich in ähnlichen Fällen nun auch bundesweit Gerichte orientieren.