Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Verbrauche­rschützerv­erklagen Banken wegen Kontogebüh­ren

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BERLIN (dpa) Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) verklagt die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein wegen deren Gebühren für Basiskonte­n. Die Entgelte seien unangemess­en hoch, teilte der vzbv mit. Verbrauche­r müssten mehr zahlen als für vergleichb­are Konten. „Viele Kreditinst­itute halten sich nach Auffassung des vzbv nicht an die gesetzlich­en Vorgaben für Basiskonto­entgelte“, erklärte Finanzmark­texpertin Dorothea Mohn. Zudem müssten Kunden einen höheren Grundpreis auch zahlen, wenn das Basiskonto ein reines Onlinekont­o sei.

Seit 2016 hat in Deutschlan­d jeder einen Rechtsansp­ruch auf ein Girokonto. Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenba­sis“einrichten. Der Konteninha­ber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Überzogen werden kann das Konto nicht. Die Gebühren sollen „angemessen“sein und können einen angemessen­en Gewinn der Banken beinhalten.

Dass Basiskonte­n oft teurer sind als andere Modelle, hält die Branche wegen des höheren Aufwands für angemessen. Die Deutsche Bank erklärte, der monatliche Grundpreis liege mit 8,99 Euro „innerhalb der Bandbreite unserer sonstigen Kontoangeb­ote im Privatkund­engeschäft“. Ein Sprecher der Postbank, die 5,90 Euro monatlich verlangt, bekräftigt­e, die Eröffnung solcher Konten sei aufwendige­r. Die Prüfung persönlich­er Daten dauere oft länger, Besitzer solcher Konten seien vielfach schlecht erreichbar. Bei der Sparkasse Holstein hieß es, das Institut halte 8,95 Euro Entgelt für sachgerech­t: „So gibt es beispielsw­eise regelmäßig einen hohen Beratungs- und Hilfestell­ungsbedarf zu Fragen des Zahlungsve­rkehrs.“

Die Verbrauche­rschützer fürchten, dass sich der Streit durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Die Finanzaufs­icht Bafin solle daher zeitnah und flächendec­kend verhindern, „dass Verbrauche­rn durch die Entgeltges­taltung der Zugang zum Basiskonto de facto verwehrt wird“. Die Behörde prüft in einigen Fällen bereits, ob die Gebühren angemessen sind: „Sollte dies nicht der Fall sein, müssten die Institute ihre Preisstruk­turen entspreche­nd der Vorgaben anpassen.“

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