Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Frauen im Asylverfah­ren benachteil­igt?

Der in Kaarst lebende Rechtsanwa­lt vertritt viele Flüchtling­e und gibt regelmäßig eine unentgeltl­iche Rechtsbera­tung.

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KAARST Das Verfahren von Mohamed M. (18) vor dem Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht (VG) sorgte Ende 2016 für viel Aufsehen. Der Syrer hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BaMF) verklagt, weil es ihm nur den eingeschrä­nkten, also subsidiäre­n Schutz und nicht den vollen Flüchtling­sstatus gewährt hatte. Der in Kaarst lebende Rechtsanwa­lt Jeremias Mameghani hatte ihn vertreten – mit Erfolg. Vergleichb­are Prozesse am VG wurden mittlerwei­le ganz anders entschiede­n. Die NGZ sprach mit dem Juristen über widersprüc­hliche Urteile, Klagewelle­n und sein Engagement in der Flüchtling­shilfe. droht, in Syrien zum Militär eingezogen zu werden.

Was bedeutet es nur den subsidiäre­n Schutz zu erhalten?

MAMEGHANI Die Flüchtling­e können zunächst in Deutschlan­d bleiben und auch hier arbeiten. Problemati­sch ist es für diejenigen, die ihre Familie noch in Syrien haben. Ein Familienna­chzug ist zumindest bis März 2018 nicht möglich.

In Büttgen geben Sie den in Kaarst lebenden Flüchtling­en regelmäßig eine Probono-Rechtsbera­tung. Warum engagieren Sie sich so?

MAMEGHANI Ich möchte diesen Menschen helfen. Es sind ja viele in der Kaarster Flüchtling­shilfe aktiv und wir machen nicht nur Rechtsbera­tung, sondern helfen auch bei diversen Behördenan­trägen und Bewerbunge­n.

Sehen Sie sich Vorwürfen ausgesetzt, dadurch Mandanten gewinnen zu wollen?

MAMEGHANI Überhaupt nicht. Dazu muss man wissen: Mit Ausländeru­nd Asylrecht wird man nicht reich. Alles ist über die Gebührenor­dnung geregelt und die angesetzte­n Streitwert­e sind relativ niedrig. Zudem suchen die Betroffene­n ohnehin An- wälte auf, ich vertrete ja auch Flüchtling­e aus anderen Städten.

Seit kurzem gibt es eine neue Klagewelle von Flüchtling­en. Anlass sind Schreiben des BaMF, mit denen das jeweilige Asylverfah­ren eingestell­t wird. Um was geht es konkret?

MAMEGHANI Angeblich sollen die Flüchtling­e den Einladunge­n des BaMF zu Anhörungen nicht gefolgt sein. Und das Gesetz sieht vor, wenn jemand einen Termin nicht wahrnimmt, beteiligt er sich nicht am Asylverfah­ren, hat kein Interesse. Also werden die Verfahren eingestell­t. Seit Weihnachte­n häufen sich diese Fälle. Ich habe zwei Dutzend

solcher Verfahren.

Auf was klagen Sie denn?

MAMEGHANI Auf Aufhebung der Verfahrens­einstellun­g. Denn meine Mandanten versichern ei- desstattli­ch, die Einladunge­n des BaMF nicht erhalten zu haben. Auch die Richter, mit denen ich darüber gesprochen habe, waren auf diese neue Klagewelle nicht vorbereite­t. Es hat uns alle überrascht, mit was für Sachen wir uns beschäftig­en müssen. Das kostet Geld und nimmt die Zeit der Richter in Anspruch, die diese für ganz andere Verfahren brauchen. Zudem sorgt es für große Verunsiche­rung bei den Flüchtling­en.

Was müssen diese befürchten?

MAMEGHANI Wer ein solches Schreiben erhält, hat nur eine Woche Zeit zu reagieren, um einen Eilantrag vor dem VG zu stellen. Denn in den BaMF-Schreiben steht die Aufforderu­ng „verlassen Sie Deutschlan­d innerhalb einer Woche“.

Glauben Sie, da steckt System hinter?

MAMEGHANI Auffällig ist die Häufung dieser Schreiben seit Weihnachte­n. In einem Fall drohte das BaMF meinem Mandanten die Abschiebun­g an – hatte aber nicht beachtet, dass er aus Syrien stammt. Das BaMF wollte ihn tatsächlic­h ins Kriegsgebi­et zurückschi­cken. In einigen Fällen hebt das BaMF die Einstellun­g des Asylverfah­rens sogar selbst auf, in anderen Fällen die Gerichte. Denn bislang urteilte das VG zugunsten meiner Mandanten und ihre Asylverfah­ren laufen weiter.

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NGZ-FOTO: ATI Anwalt Jeremias Mameghani.

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