Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Überfällige Reform
Viel zu wenige Haushalte in Deutschland leben in den eigenen vier Wänden. Dabei ist Wohneigentum der beste Schutz gegen die viel beklagten Mieterhöhungen und Verdrängungsprozesse. Eigentlich müssten die historisch niedrigen Zinsen genutzt werden, der Wohneigentumsbildung jetzt einen kräftigen Schub zu versetzen.
Stattdessen werden Hürden aufgebaut: Die Grunderwerbsteuer, die bis 2006 bundeseinheitlich bei 3,5 Prozent lag, ist seither von fast allen Bundesländern erhöht worden. In NRW beträgt sie inzwischen 6,5 Prozent – fast das Doppelte! Die Länder konterkarieren mit dieser Steuerspirale die Bemühungen breiter Schichten um Vermögensbildung.
Für viele Haushalte bedarf es bereits großer Anstrengungen, das nötige Eigenkapital anzusparen. Zumindest Erstkäufer eigengenutzter Immobilien sollten von dieser Steuer befreit werden, etwa durch einen angemessenen Freibetrag von 300.000 Euro. Danach könnte der Steuersatz an den Kaufpreis gekoppelt werden, um auch dem Prinzip der Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen. Wohneigentum ist zudem ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Deshalb sollte zumindest der erstmalige Immobilienerwerb zur Altersvorsorge ebenfalls steuerlich begünstigt werden – wie auch der Aktienkauf keinerlei Transaktionssteuer unterliegt.
Eine Reform der Grunderwerbsteuer ist überfällig! Im Sinne einer Förderung der Eigentumsbildung und der Altersvorsorge breiter Bevölkerungskreise sollte der Bund den Ländern eine Kompensation für Mindereinnahmen anbieten.
Ralf Schmitz Der Autor ist Geschäftsführender Gesellschafter der Wohnungsbaugesellschaft Ralf Schmitz.