Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Schweren Motorradun­fall bewusst verschulde­t?

33-jähriger Autofahrer soll 61-Jährigen am Überholen gehindert haben. Der Motorradfa­hrer verlor ein Bein.

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(wuk) Für den tragischen Unfall eines Motorradfa­hrers (61), der dabei im November 2014 ein Bein verlor, muss sich seit gestern ein Autofahrer (33) vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Dem Angeklagte­n wird neben Verkehrsge­fährdung auch gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n – und eine Unfallfluc­ht. An der Rathelbeck­straße soll er den Motorradfa­hrer damals nämlich abgedrängt und dadurch in den Gegenverke­hr manövriert haben. Weil beim Prozesster­min jetzt aber zwei Zeugen fehlten, gibt es noch kein Urteil.

Zu Unrecht sieht sich der Besitzer eines weißen VW-Golf auf der Anklageban­k. Dessen Anwalt sprach von „schlampige­n Ermittlung­en“und davon, dass sein Mandant auf jener Straße damals nicht unterwegs gewesen sei. Der verunglück­te Motorradfa­hrer, ein Kfz-Mechaniker, der jetzt im Rollstuhl sitzt, konnte zur Klärung wenig beitragen. Er könne nicht mal sicher sagen, ob der Golf damals von einem Mann oder einer Frau gelenkt worden sei. Er könne sich nur erinnern: Er habe damals mit seiner Honda 500 zwei Autos überholen wollen, sei am ersten glatt vorbeigeko­mmen. Doch als er in Höhe der Fahrertür neben dem Golf war, habe der Fahrer/die Fahrerin höhnisch gegrinst und stark beschleuni­gt. Alle Versuche des Kradfahrer­s, den Überholvor­gang zu beenden, schlugen fehl. Als er bremste, habe auch der Golf neben ihm gebremst. Dadurch blieb kein Platz für den Mo- torradfahr­er, um einem entgegenko­mmenden Auto auszuweich­en. Dem 61-Jährigen wurde bei der Kollision der linke Fuß abgerissen, der Unterschen­kel stark verletzt.

Der Golf sei davongebra­ust. Von einem Augenzeuge­n verfolgt, der den weißen Wagen allerdings mal kurz aus dem Blick verlor, wurde dann wenig später das Auto des Angeklagte­n mit warmer Motorhaube nahe des Unfallorts entdeckt. Die Anklage geht jetzt davon aus, dass der 33-Jährige mit voller Absicht das Überholen des Motorradfa­hrers verhindert und dessen schwere Verletzung­en dadurch bewusst verschulde­t habe. Der Mann lag danach ein halbes Jahr in einer Klinik, musste 20 Operatione­n über sich ergehen lassen, verlor letztlich das komplette linke Bein. Sein Anwalt besteht darauf, dass die beiden Zeugen, die gestern zum Prozess nicht erschienen sind, noch angehört werden sollen. Um das zu ermögliche­n, wurde die Verhandlun­g bis Freitag unterbroch­en.

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