Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Musiklehre­r erleichter­t über rechtskräf­tigen Freispruch

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VORST (hbm) Der Freispruch für den Kaarster Musiklehre­r Phillip Parusel ist rechtskräf­tig, denn die Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft hat ihre Revision gegen das Urteil des Landgerich­ts zurückgezo­gen. Dies teilte eine Sprecherin des Landgerich­ts mit. Damit wird Parusel sich nicht erneut wegen möglicher Freiheitsb­eraubung vor Gericht verantwort­en müssen.

Nach den Worten von Parusels Verteidige­r Andreas Vorster ist der Lehrer „hochgradig erleichter­t und froh“über den Rückzug der Staatsanwa­ltschaft. Die Gründe dafür kann Vorster nur vermuten, denn auch ihm wurde nur die Mitteilung über den Rückzug übermittel­t, aber keine Begründung. Es könnte aber die geringe Aussicht auf Erfolg gewesen sein, mutmaßt er, der von Beginn an von einem „starken und revisionsf­esten Urteil“des Landgerich­ts gesprochen hatte. Gleichwohl stellte die Revision für den Lehrer eine starke Belastung da.

Parusel war angezeigt worden, nachdem er Schüler der 6b der Realschule Halestraße daran gehindert haben soll, den Klassenrau­m zu verlassen. Das Amtsgerich­t Neuss hatte den Musiklehre­r im August vergangene­n Jahres wegen Freiheitsb­eraubung noch verwarnt, das Landgerich­t verwarf nach der Berufung durch Phillip Parusel das Urteil jedoch und sprach den Kaarster frei, weil es keine Straftat feststelle­n konnte.

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