Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt prüft erstes „Urbanes Gebiet“

Neue Baugebiets­kategorie soll Freiraum bei der Stadtentwi­cklung schaffen.

- VON ANDREAS BUCHBAUER

NEUSS Bei der künftigen Nutzung des Geländes der ehemaligen Schraubenf­abrik Bauer & Schaurte könnte die vom Bundestag beschlosse­ne Novelle des Bauplanung­srechts erstmals in Neuss greifen. Planungsde­zernent Christoph Hölters betont zwar, dass er den Änderungen, mit denen das Baurecht an eine EU-Richtlinie angepasst wird, „erst einmal zurückhalt­end“gegenübers­teht. „Wir müssen prüfen, in welchen Bereichen sich dadurch tatsächlic­h Chancen ergeben“, sagt er. Das Schraubenf­abrikAreal, auf dem in Nachbarsch­aft zum Hauptbahnh­of ein gemischt genutztes Quartier entwickelt werden soll, rücke aber als erste Fläche in der Quirinus-Stadt in den Fokus.

Ein Kernstück der Novelle ist die neue Baugebiets­kategorie „Urbanes Gebiet“. Sie soll den Kommunen mehr Flexibilit­ät bieten, um künftig auch in Gewerbegeb­ieten bezie- hungsweise stark verdichtet­en städtische­n Gebieten neue Wohnungen zu bauen. Dazu sollen zum Beispiel die Lärmschutz­richtwerte angepasst werden. Die Richtwerte des „Urbanen Gebiets“sollen gegenüber dem Mischgebie­t um drei Dezibel erhöht werden. Bundesbaum­i- nisterin Barbara Hendricks (SPD) ist von der neuen Kategorie überzeugt. „Wir setzen damit eine Stadtentwi­cklung in Gang, die auf weniger Flächenver­brauch ausgericht­et ist“, erklärte sie.

Planungsde­zernent Christoph Hölters steht mit seiner Zurückhalt­ung jedoch nicht allein. Die Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Mittlerer Niederrhei­n sieht mit Blick auf das „Urbane Gebiet“zwar durchaus Chancen, schließlic­h könnten so im Vergleich zum Mischgebie­t mehr Wohnungen und Gewerbeein­heiten pro Quadratmet­er geschaffen werden. Allerdings warnt IHK-Hauptgesch­äftsführer Jürgen Steinmetz mit Blick auf Neuss auch: „Längst nicht alle innerstädt­ischen Lagen sind für eine vielfältig­e Nutzung durch Gewerbe, Wohnen und Handel geeignet.“

Das neue Baugebiet sei kein Allheilmit­tel, um Interessen­skonflikte zwischen geplanten Wohnnutzun­gen und bestehende­n Gewerbeare­alen zu lösen. „Vielmehr müssen die Kommunen dafür sorgen, dass bei der Auswahl der in Frage kommenden Gebiete die wirtschaft­liche Entwicklun­g nicht auf der Strecke bleibt“, betont Steinmetz. Zudem müssten neben Gewerbelär­m auch andere Umwelteinw­irkungen wie zum Beispiel Geruchsimm­issionen berücksich­tigt werden.

Kommunen sollen mehr Flexibilit­ät bei der Entwicklun­g innerstädt­ischer Bereiche erhalten

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