Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Rhein-Kreis stellt Feuerwehrchef an
Norbert Lange wird der erste hauptamtliche Kreisbrandmeister im Kreis.
RHEIN-KREIS (-nau) Norbert Lange war der letzte ehrenamtliche Kreisbrandmeister im Rhein-Kreis – und ist der erste Hauptamtliche in dieser Funktion. Der Kreistag bewilligte dem Meerbuscher jetzt zwar keine volle Stelle, aber er stellte den 56Jährigen mit einer Wochenarbeitszeit von 32 Stunden ein und befreit ihn damit aus der Situation, Monat für Monat für sein Ehrenamt draufzuzahlen. Der Weg zu dieser Lösung war für Lange aber weit und beschwerlich.
Die Möglichkeit, den Kreisbrandmeister hauptamtlich zu beschäftigen, hat das Land durch Änderung des „Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ( BHKG)“geschaffen. Das trat mit Wirkung 1. Januar 2016 in Kraft. Aber schon vorher drängte Lange darauf, diese Möglichkeit auszuschöpfen. „Das Land hat erkannt, dass die steigende Aufgabenfülle und die zeitliche Inanspruchnahme des Kreisbrandmeisters eine Hauptamtlichkeit rechtfertigt“, sagt Lange. Er selbst bekam eine Aufwandsentschädigung für 20 Wochenstunden, leistete aber immer 30 und mehr.
Nach fünfeinhalb Jahren im Amt bestand Lange darauf, dass vor sei- ner Ernennung eine Anhörung der Feuerwehrchefs in den Städten und Gemeinden des Kreises stattfand. Das war eigentlich nicht nötig, Lange aber fand es „nur fair“. Diese Anhörung musste ohnehin stattfinden, weil der Neusser Stefan Meuter nach sechs Jahren als stellvertretender Kreisbrandmeister für eine zweite Amtszeit zur Wahl stand. Auch der selbstständige Brandschutz-Sachverständige Meuter wurde vom Kreistag bestätigt, bleibt aber Feuerwehrmann im Ehrenamt. Als Kreisbrandmeister im Hauptamt kann sich Lange aber nicht alleine auf diese Aufgabe konzentrieren. Ein Viertel seiner Wochenarbeitszeit wird er weiter – und wie schon seit 25 Jahren – als Sachverständiger für Brand- und Explosionsursachen-Ermittlung arbeiten.
Bis zu seinem 60. Lebensjahr hat Lange sein Büro nun vor allem im Grevenbroicher Kreishaus. Dann hat er die Altersgrenze für Feuerwehrangehörige erreicht. Man könne noch einmal um drei Jahre verlängern, sagt Lange. Und er ist fest entschlossen, das zu tun.