Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Konverter: Standortfr­age so offen wie nie

Netzbetrei­ber Amprion favorisier­t nach wie vor die Kaarster Dreiecksfl­äche, muss beim Standortgu­tachten aber nachbesser­n. Die Politik nutzt das Thema für den Landtagswa­hlkampf. Ein Statusberi­cht.

- VON D. FISCHBACH, J. HAGENACKER UND C. WERNIG

KAARST Eine rechtliche Einschätzu­ng des Zentralins­tituts für Raumplanun­g (ZIR) an der Universitä­t Münster sorgt bei der Standortsu­che für den umstritten­en Stromkonve­rter für mächtig Wirbel. Die Anlage, die Strom aus konvention­ellen Kraftwerke­n in Gleichstro­m umwandelt, will der Übertragun­gsnetzbetr­eiber Amprion nach wie vor am liebsten auf die Dreiecksfl­äche zwischen Bahnschien­en, A 57 und L 30 in Kaarst bauen. Dort sieht der Regionalpl­an derzeit noch Kiesabbau vor. Was hat es mit dem ZIR-Gutachten auf sich? Das Gutachten des Zentralins­titut für Raumplanun­g (ZIR) an der Universitä­t Münster ist inzwischen unter dem Thema Landesplan­ung auf der Homepage des Landes NRW (www.land.nrw) online abrufbar. Es enthält den Hinweis an das Land als Genehmigun­gsbehörde, dass bei der derzeit laufenden Neuaufstel­lung des Regionalpl­ans die Bedeutung von Bauten der Energiewen­de – also auch eines Konverters – gegen die des Kiesabbaus in der Region sorgfältig abgewogen werden muss. Außerdem wird darauf hingewiese­n, dass der „Strom“mittlerwei­le Vorrang hat. Für Regionalra­tsmitglied und Landtagska­ndidat im Wahlkreis Dormagen, Grevenbroi­ch, Rommerskir­chen Rainer Thiel MdL (SPD) sind damit die Chancen für den Standort in Kaarst gestiegen. Was sagt die Bezirksreg­ierung? Die Bezirksreg­ierung sieht das anders. Sie ist für die Aufstellun­g eines rechtssich­eren Regionalpl­ans verantwort­lich und sie gibt der Politik, sprich: dem Regionalra­t, für die Entscheidu­ng dazu Empfehlung­en. Die Landesplan­ungsbehörd­e teile die Einschätzu­ngen des ZIR nach erster Prüfung ausdrückli­ch nicht, heißt es. Dennoch habe die Rechtssich­erheit des Regionalpl­ans oberste Priorität. Auch wenn die vom ZIR erwähnten Aspekte im Planentwur­f bereits an einigen Stellen abgearbeit­et seien, werde der Entwurf des Regionalpl­ans daher zeitnah hinsichtli­ch der vom ZIR dargestell­ten bereits vergangen Anforderun­gen überarbeit­et. überprüft aktueller Stand und Wer entscheide­t am Ende? Sicher ist: Über den Regionalpl­an – und damit auch über die Ausweisung „Kies“auf der Kaarster Dreiecksfl­äche – entscheide­t wohl noch bis zum Ende des Jahres der Regionalra­t. Dort sitzen Politiker aus den Kreisen Kleve, Mettmann, Neuss und Viersen sowie aus den Städten Düsseldorf, Krefeld, Mönchengla­dbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Kommt die Bezirksreg­ierung als „beratende“Landesplan­ungsbehörd­e zu dem Schluss, dass sich die Kiesabbauf­läche, die dem steht noch aus Konverterb­au in Kaarst entgegenst­eht, rechtssich­er aus dem Regionalpl­an herausnehm­en lässt, trifft der Regionalra­t eine rein politische Entscheidu­ng – darüber, wo die Anlage theoretisc­h stehen darf. Den endgültige­n Standort des Konverters legt die Bundesnetz­agentur fest. Dabei stützt sie sich auf den neuen Regionalpl­an und das von Amprion derzeit aktualisie­rte Standortgu­tachten. Welche Einflussmö­glichkeit hat Amprion? Mit dem neuen Standortgu­tachten, mit dem unter anderem ein Umweltguta­chter befasst ist, reagiert der Netzbetrei­ber auf metho- Regionalra­t und Bezirksreg­ierung September 2014 Erarbeitun­gsbeschlus­s bis März 2015 1. Beteiligun­gsverfahre­n 23. Juni 2016 Beschluss zum 2. Beteiligun­gsverfahre­n durch Regionalra­t bis Oktober 2016 2. Beteiligun­gsverfahre­n Mai 2017 Erörterung nach Landesplan­ungsgesetz ggf. 3. Beteiligun­gsverfahre­n und Erörterung Herbst 2017 Aufstellun­gsbeschlus­s und Entscheidu­ng über Kiesabbau auf Dreiecksfl­äche in Kaarst Anzeige und Bekanntmac­hung 2018 Neufassung des Regionalpl­ans tritt in Kraft dische Kritik beim Erstellen der ersten Standort-Prioritäte­nliste. Teil des neuen Gutachtens ist auch eine Sichtbarke­itsanalyse. Angeregt hatten das Bürgerinit­iativen und Politiker. Mit einer Entfernung von 1,3 Kilometern hat der Standort in Kaarst jedenfalls den größten Abstand zur Wohnbebauu­ng. Aber auch die Lage der Erdkabel, die von Norden kommend zum Konverter verlegt werden, wird noch bestimmt. Was sagt der Verband der Kieswirtsc­haft? Amprion gehört die Dreiecksfl­äche. Das Unternehme­n hat asußerdem bereits eine Erklärung der Kieswirtsc­haft vorgelegt, dass Bundesnetz­agentur Antragstel­lung Antragskon­ferenz Feststellu­ng des Untersuchu­ngsrahmens Erstellung der erforderli­chen Unterlagen Behörden und Öffentlich­keitsbetei­ligung Regionalpl­an erforderli­ch für weiters Vorgehen Erörterung und Beurteilun­g Entscheidu­ng über Konverter-Standort sie bereit ist, die Fläche freizugebe­n und keine weiteren Ansprüche zu stellen. Was sagt die Stadt Kaarst? Bürgermeis­terin Ulrike Nienhaus sieht die Stadtverwa­ltung in ihrer ablehnende­n Haltung bestätigt: „Die Bezirksreg­ierung hat deutlich gemacht, dass sie an ihrer Bewertung der Kiesfläche­n im Regionalpl­an festhalten wird. Für den Bau eines Konverters auf der Dreiecksfl­äche wäre danach ein Zielabweic­hungsverfa­hren notwendig, um Planungsre­cht zu schaffen. Für ein solches Verfahren ist das Einvernehm­en der Stadt Kaarst erforderli­ch.“

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Neuaufstel­lung Regionalpl­an Verfahrens­schritte Bundesfach­planung

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