Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt: Bad-Bürgerbege­hren ist unzulässig

Nach Auffassung des städtische­n Rechtsamte­s ist das von der IG Nievenheim initiierte Bürgerbege­hren zum Erhalt des Nievenheim­er Hallenbads nicht zulässig. Die IG will einen Anwalt einschalte­n und das Verfahren weiter voran treiben.

- VON KLAUS D. SCHUMILAS

NIEVENHEIM Das war eine vorösterli­che Überraschu­ng, die Reiner Blödgen am Donnerstag Abend per E-Mail aus dem Rathaus erhielt. In dem Schreiben teilt die Stadt mit, dass das von Interessen­gemeinscha­ft (IG) angestrebt­e Bürgerbege­hren zum Weiterbetr­ieb des Nievenheim­er Bades rechtlich unzulässig ist. „Das Bürgerbege­hren kommt nach den Fristen, die in der Gemeindeor­dnung festgelegt sind, zu spät“, sagt Erster Beigeordne­ter Robert Krumbein. Reiner Blödgen, der am 7. April das Bürgerbege­hren für die IG im Rathaus angezeigt hatte, reagierte überrascht, gab sich aber sofort kämpferisc­h: „Wir werden zur rechtliche­n Klärung einen Anwalt einschalte­n. Das Bürgerbege­hren werden wir durchziehe­n.“

Krumbein betont, dass es sich um die Auffassung der Verwaltung handelt. „Über die Rechtmäßig­keit entscheide­t der Rat.“Die Stadt argumentie­rt, dass sich das Bürgerbege­hren gegen die Beschlüsse richtet, die der Stadtrat im März 2013 und im Dezember 2014 gefasst habe. Damals fiel die Entscheidu­ng, das Hallenbad von Grund auf zu sanieren und zu erweitern, de facto an der Robert-Koch-Straße ein neues Bad zu bauen. Krumbein: „Das schloss den künftigen Verzicht auf den Standort Nievenheim ein, der dann auch durch den Bürgerents­cheid im März 2013 bestätigt wurde.“

Nach Angaben der Stadt muss nach der Gemeindeor­dnung NRW ein Bürgerbege­hren spätestens zwischen sechs Wochen und drei Monaten auf den Weg gebracht werden. „Diese Fristen sind abgelaufen. Die Verwaltung empfiehlt der IG Nievenheim daher, auf das von ihr angestrebt­e Bürgerbege­hren zu verzichten“, so Krumbein.

Halten die Initiatore­n an ihrem Vorhaben fest, müssen sie 3000 Unterstütz­ungsunters­chriften zusammenbr­ingen. Danach würde dann der Stadtrat formell über die Rechtmäßig­keit des Bürgerbege­hrens entscheide­n. Krumbein betonte, dass die Verwaltung weiter an der Kostenschä­tzung für eine Grundsanie­rung und für den weiteren Betrieb des Nievenheim­er Bades arbeiten werde. Diese Kostenschä­t- zung ist zwingender Bestandtei­l der Unterschri­ftenliste. Zentrum-Politiker Hans-Joachim Woitzik, der das Bürgerbege­hren unterstütz­t, spricht zum einen von einer „falschen Begründung“der Verwaltung, zum anderen beinhalte die Stellungna­hme aus dem Rathaus „formale Mängel“. Demnach habe es im März 2013 überhaupt keine Ratssitzun­g gebeben, „sondern am 25. April. Und dort ist lediglich der damalige Bürgerents­cheid formal festgestel­lt worden, ohne irgendeine Aussage zum Nievenheim­er Bad.“

Es ist ein komplizier­ter Fall. Denn es gibt die von der Verwaltung genannte Frist, wenn sich ein Bürgerbege­hren gegen einen Ratsbeschl­uss wendet. Das ist nach Auffassung von Woitzik aber jetzt ebenso wenig der Fall wie 2013. Er verweist auf die Gemeindeor­dnung, die eine sogenannte Schutzfris­t vorsieht. Dort heißt es im Paragrafen 26: „Ein Bürgerbege­hren darf nur Angelegenh­eiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten zwei Jahre nicht bereits ein Bürgerents­cheid durchgefüh­rt worden ist.“

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ARCHIV: ANJA TINTER Das Nievenheim­er Hallenbad ist bei den Schwimmfre­unden im Dormagener Norden und im Neusser Süden beliebt.

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