Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Dutzende „verrufene“Orte in NRW

- VON OLIVIA KONIECZNY

DÜSSELDORF In NRW ist Köln die Stadt mit den meisten gefährlich­en Plätzen. Dies geht aus einer Antwort der Landesregi­erung auf eine Kleine Anfrage der CDU hervor. Nach Angaben von NRW-Innenminis­ter Ralf Jäger (SPD) gelten aus Sicht der Polizei 13 Orte als „verrufen“. Dabei handelt es sich laut Gesetz um Orte, wo die Polizei ohne konkreten Anlass Personen überprüfen kann.

„Wichtig ist: Es handelt sich nicht um sogenannte No-Go-Areas“, sagte ein Sprecher des Innenminis­teriums und bestritt zugleich, dass es solche Gegenden in NRW gibt. „Die Definition als ,gefährlich­er Ort’ gibt der Polizei aber die Rechtsgrun­dlage, die Identität der Menschen festzustel­len, die sich dort aufhalten“, sagte der Ministeriu­mssprecher. Denn im Normalfall seien Bürger nicht verpflicht­et, sich auszuweise­n, wenn sie anlasslos danach ge- fragt würden, ergänzte ein Sprecher der Kölner Polizei. „So aber können wir sogar Platzverwe­ise erteilen“, sagte er. Wenn eine Person sage, sie habe keinen Ausweis dabei, dürfe die Polizei sie an diesen Orten auch festhalten und durchsuche­n. „Wir müssen nicht warten, bis es zu Straftaten kommt.“

Insgesamt wurden im März 2017 von der Polizei 25 Orte genannt, die als gefährlich gelten. Doch nicht alle Polizeiste­llen machten Angaben. Duisburg etwa fehlt in der Liste. In Köln zählen nach Angaben der Kölner Polizei dazu der Bahnhofsvo­rplatz am Hauptbahnh­of, der Ebertplatz in der Innenstadt, das Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd oder die Kölner Ringe, die Feierwütig­e aus der Region anziehen und an denen es vor allem an den Wochenende­n turbulent zugeht. In Wuppertal gelten der Berliner Platz und das Areal rund um den Bahnhof Oberbarmen als „gefährlich“. In Aa- chen wurde eine Zeitlang das Ostviertel laut Polizeidef­inition als „gefährlich“eingestuft, in der jüngsten Abfrage im März 2017 allerdings nicht mehr. Auch das MaghrebVie­rtel in Düsseldorf wird bei der Polizei nicht mehr als „verrufener Ort“geführt. Welche dazu zählen, legen die einzelnen Polizeiste­llen im Prinzip selbst fest. Sie müssen dies aber im Zweifel vor Gericht belegen, falls sich jemand gegen die Kontrolle wehrt.

INTERVIEW NICOLA BAUMANN

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