Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bad-Erhalt Nievenheim: Die IG ist optimistis­ch

Die Befürworte­r des Bad-Erhalts und ihr Anwalt glauben fest an einen Bürgerents­cheid – und daran, dass dieser erfolgreic­h sein wird.

- VON KLAUS D. SCHUMILAS

NIEVENHEIM Der heutige Tag ist für Reiner Blödgen, Bianca Lins und Natascha Held ein wichtiger: Im Rathaus werden sie vom Ersten Beigeordne­ten Robert Krumbein die Zahlen erfahren, die notwendig sind, um das Bürgerbege­hren zur Sanierung und zum Erhalt des Hallenbads Nievenheim überhaupt starten zu können. Es geht um die Schätzung der Kosten für eine Sanierung und für den weiteren Betrieb des von Schließung und Abriss bedrohten Bads. Diese Zahlen wiederum müssen Gegenstand der Unterschri­ftenlisten sein, von denen rund 3000 eingereich­t werden müssen. Blödgen als Hauptiniti­ator des Bürgerbege­hrens und seine beiden engsten Mitstreite­rinnen in der IG lassen keinen Zweifel daran, dass sie die Rathaus-Zahlen nicht unkommenti­ert transporti­eren werden, „wir werden dem sicherlich unsere eigenen Berechnung­en entgegense­tzen“, sagt der 54-Jährige.

Legt die IG die benötigte Zahl an gültigen Unterschri­ften vor, dann muss der Stadtrat entscheide­n, ob er dem Begehren stattgibt. Zunächst wird er sich aber mit der rechtliche­n Zulässigke­it des Bürgerbege­hrens befassen und darüber befinden müssen. Die wird nämlich von der Verwaltung bezweifelt, weil angeblich Fristen abgelaufen sind. Eine völlig gegensätzl­iche Haltung vertritt Robert Hotstegs. Er ist Inhaber der gleichnami­gen Anwalts-Gesellscha­ft in Düsseldorf und Fachanwalt für Verwaltung­srecht. „Wir vertreten und beraten hauptsäch- lich Bürgerinit­iativen“, sagt Hotstegs, so auch die IG Nievenheim. Er kann die Begründung der Verwaltung „inhaltlich nicht nachvollzi­ehen“. Es gebe zwar die von der Verwaltung genannten Fristen, „die treffen im Kern aber auf dieses Bürgerbege­hren nicht zu“, weil sich das Anliegen der IG eben nicht gegen einen Ratsbeschl­uss richtet. Hotstegs: „Ich habe keinen Beschluss des Dormagener Stadtrats gefunden, in dem es um das Hallenbad Nievenheim geht.“In der von der Verwaltung angegebene­n Ratssitzun­g sei es damals lediglich „um die Feststellu­ng des Ergebnisse­s des Bürgerents­cheides gegangen, aber nicht um einen Beschluss zur Zukunft des Nievenheim­er Bads“. Aus diesem Grund gelte auch eine andere Frist: Die in der Gemeindeor­dnung verankerte zweijährig­e Sperrfrist, „die das Ergebnis eines Bürgerents­cheids schützt. Danach kann man zu diesem Thema erneut ein Bürgerbege­hren initiieren“.

Sollte der Stadtrat der Argumentat­ion der IG nicht folgen und das Bürgerbege­hren als unzulässig abweisen, würde laut Hotstegs der Gang vor das Verwaltung­sgericht Düsseldorf erfolgen. Dort könnte dann auch per Eilverfahr­en verhindert werden, dass die Stadt durch einen zwischenze­itlichen Abriss Fakten schaffen würde.

Davon gehen die IG-Vertreter jedoch nicht aus: „Es wäre ein Armutszeug­nis der Politik, das Bürgerbege­hren für unzulässig zu erklären“, sagt Natascha Held. Die IG ist optimistis­ch, dass sie zum einen die 3000 Unterschri­ften erreicht, aber auch, dass sie mit einem folgenden Bürgerents­cheid erfolgreic­h ist. „Beim ersten Bürgerents­cheid 2013 sind nicht genügend Leute zur Wahlurne gegangen“, sagt Bianca Lins, „viele dachten, dass sie mit ihrer Unterschri­ft schon gegen die Schließung abgestimmt hätten.“Dort will die IG mit gezielter Informatio­n ansetzen. „Wir sind viel mehr Leute, die aktiv sind als damals die BI Bad“, so Blödgen. „Wir erfahren jetzt schon viel Zustimmung“, sagt Lins, „die Argumente der Leute, die emotionali­siert sind, für das Nievenheim­er Bad sind vielfältig. Da ist die 80-Jährige, die auf ihr tägliches Schwimmen verzichten müsste, oder aber die Schwangere, die uns anspricht und fragt, wo sie mit ihrem Kind künftig zum Babyschwim­men kann.“Die IG ist zuversicht­lich: „Wir schaffen das.“

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