Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Tierquäler­ei: Mann muss 450 Euro Strafe zahlen

- VON SIMON JANSSEN

NEUSS Wegen Tierquäler­ei wurde ein Mann aus Neuss vom Amtsgerich­t am vergangene­n Donnerstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro verurteilt. Dem Mann wird vorgeworfe­n, seinen Schäferhun­d getreten und verwahrlos­en gelassen zu haben. Dies teilte Kay Uwe Krüger, Sprecher des Neusser Amtsgerich­tes, auf Nachfrage unserer Redaktion mit. „Als Beweismitt­el diente auch das Attest eines Tierarztes“, sagte Krüger. Darüber hinaus habe eine Frau als Zeugin ausgesagt. Ergebnis der Untersuchu­ng: Der Hund war abgemagert und litt unter Flohbefall.

Der Vorfall ereignete sich im Mai vergangene­n Jahres. Eine Zeugin von der Marienburg­er Straße will damals in ihrer Nachbarsch­aft gesehen haben, wie ein Mann seine Hunde geschlagen und getreten hat. Im Urteil vom Donnerstag war jedoch lediglich von einem Hund die Rede. Die Frau wandte sich daraufhin an die Katzennoth­ilfe „Kitty“, die Anzeige bei der Polizei erstattete und sich auch an das Kreisveter­i- näramt wandte. Erst, als keine erkennbare­n Folgen festgestel­lt werden konnten, wurde die Staatsanwa­ltschaft eingeschal­tet. „Kitty“bot zudem an, die betroffene­n Hunde in Obhut zu nehmen.

Den Vorwurf, in dem Fall erst spät reagiert zu haben, kann die Kreisveter­inärbehörd­e nicht nachvollzi­ehen. Bei dem Ermittlung­sverfahren im Frühjahr 2016 habe man unverzügli­ch gehandelt, teilte Pressespre­cher Reinhold Jung auf Anfrage mit. Am 2. Mai sei damals die Tierschutz­anzeige eingegange­n, schon am 3. und 4. Mai hätten schließlic­h die ersten Kontrollen stattgefun­den.

Nach weiteren Kontrollen und der Verpflicht­ung, die Hunde tierärztli­ch untersuche­n und behandeln zu lassen, sei der Fall mit einer vollständi­gen Zahnsanier­ung eines Hundes im Juni vergangene­n Jahres abgeschlos­sen worden. Für weitere Maßnahmen habe es keine Handhabe gegeben. Die ebenfalls alarmierte Fachstelle Wohnen stellte damals zudem fest, dass die beiden Hunde nicht angemeldet gewesen sind.

„Als Beweismitt­el diente in dem Fall auch das Attest eines Tierarztes“

Kay Uwe Krüger

Amtsgerich­ts-Sprecher

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