Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Flüchtling mit dem Tod bedroht
28-Jähriger war zum Katholizismus übergetreten. Haupttäter wehrt sich gegen Höhe der Strafe.
Sein Übertritt vom Islam zum Christentum sollte einen 28-jährigen Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft das Leben kosten. Das haben drei Mitbewohner dem Konvertiten Ende 2015 angedroht und einer von ihnen hatte mit einem Brotmesser zur Tat sogar schon angesetzt. So steht es in einer Anklage gegen das 20 bis 24 Jahre alte Trio. Als gläubige Moslems seien sie zur Tötung eines vermeintlich Abtrünnigen berechtigt, haben die Mitbewohner demnach behauptet. Die Verfahren gegen zwei der Flüchtlinge wurden gegen geringe Auflagen inzwischen eingestellt, der dritte (24) ist zu 400 Euro Strafe verurteilt worden, legte dagegen jetzt aber Berufung beim Landgericht ein.
Als Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft hatten zwei der Flüchtlinge Ende 2015 vom Glaubenswechsel des 28-Jährigen erfahren. Mit einem dritten Landsmann beschlossen sie daher, gewaltsam gegen den Konvertiten vorzugehen. Kurz nach Weihnachten beschimpften und bedrohten sie das Opfer, einer der geständigen Täter übergab einem Komplizen demonstrativ ein Brotmesser, das als Tatwaffe dienen sollte. Dem 28-Jährigen wurde angekündigt, man werde ihn wegen des Glaubenswechsels „im Schlaf töten und in Stücke schneiden“.
Tage später soll der 24-Jährige dann das Brotmesser in Anwesenheit des Opfers wieder hervorgezogen und die Klingenspitze dem verängstigten Mitbewohner zunächst gegen das Herz gedrückt haben. Kurz ließ der 24-Jährige von dem Opfer wieder ab, setze die Schneide aber als nächstes an den Hals des Konvertiten und kündigte an, man werde ihm jetzt den Kopf abschneiden. Da das Messer stumpf sei, müsse der 28-Jährige dann viel mehr leiden. Tatsächlich kam es nicht zur Tat, weil einer der Angeklagten den Haupttäter wegzog, das Opfer blieb unverletzt.
In einem ersten Prozess beim Amtsgericht hatten zwei der Angeklagten diese Vorwürfe zwar bestätigt, ihre Auftritte aber als „bloßes Gerede“heruntergespielt. Eine Gewalttat sei nie wirklich geplant gewesen, man habe den Mann „nur erschrecken“wollen. Dafür kamen zwei Männer mit geringen Auflagen davon. Gegen den Haupttäter, der das Messer bei dem Opfer schon angesetzt haben soll, wurden 20 Tagessätze zu je 20 Euro als Strafe ver- hängt. Wann das Landgericht über seinen Protest dagegen verhandelt, steht derzeit noch nicht fest.
Die städtische Flüchtlingsbeauftragte Miriam Koch erklärt, in solchen Fällen würden die Betroffenen im Anschluss an den Konflikt auf andere Unterkünfte verteilt. Man achte dabei darauf, dass jemand, der sich straffällig gemacht habe, diese Entscheidung „keinesfalls als eine Verbesserung seiner Situation“empfinden dürfe. Was Abschiebungen angehe, sei man auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen. „Wenn wir schon so wenige Abschiebungen haben, schauen wir, dass wenigstens die Richtigen in den Flugzeugen sitzen“, sagt Koch, die dafür wirbt, weiter intensiv an der Integration der vielen unbescholtenen Flüchtlinge zu arbeiten.