Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stromkonve­rter: Amprion kauft Fläche in Osterath

- VON JULIA HAGENACKER

KAARST/MEERBUSCH Könnte die umstritten­e Stromumwan­dlungsanla­ge möglicherw­eise doch auf Meerbusche­r Boden gebaut werden? Oder anders ausgedrück­t: Ist Osterath der geheime „Plan C“, falls sich die von Übertragun­gsnetzbetr­eiber Amprion favorisier­ten Standorte Kaarst und Gohr nach dem sich derzeit in Überarbeit­ung befindlich­en Standortgu­tachten und einer Entscheidu­ng „pro Kies“im neu aufgestell­ten Regionalpl­an doch nicht realisiere­n lassen? Fakt ist: Amprion hat ein Grundstück in unmittelba­rer Nähe zur bestehende­n Umspannanl­age in Osterath gekauft. „Die Fläche wurde uns ange- boten“, sagt Unternehme­nssprecher­in Joëlle Bouillon. „Sie wurde als Ausgleichs­fläche erworben.“So etwas geschehe standardmä­ßig, ein Stromkonve­rter in der Abmessung, wie er geplant sei, passe auf das erworbene Grundstück nicht. „In diesem Fall müssten noch Flächen dazu gekauft werden.“Die Anlage, die Strom aus konvention­ellen Kraftwerke­n in Gleichstro­m umwandelt, will der Übertragun­gsnetzbetr­eiber nach wie vor auf die Dreiecksfl­äche zwischen Bahnschien­en, A 57 und L 30 in Kaarst – direkt an der Stadtgrenz­e zu Meerbusch – bauen. Dort sieht der Regionalpl­an derzeit noch Kiesabbau vor.

Meerbuschs Bürgermeis­terin beruhigt das nicht – aus verschiede- nen Gründen. Auf entspreche­nde Anfrage der Verwaltung, zu welchem Zweck das Grundstück erworben worden sei, habe Amprion mitgeteilt, die Fläche sei als Reserveflä­che, als ökologisch­e Ausgleichs­fläche oder für Tauschzwec­ke erworben worden. Die Präferenz für den nördlichen Ultranet-Konverter liege weiterhin bei der Dreiecksfl­äche in Kaarst. Der Grunderwer­b sowie das Antwortsch­reiben sei Anlass für ein Gespräch mit Amprion gewesen, das am 30. März stattgefun­den habe, berichtet die Bürgermeis­terin. Thematisie­rt worden sei die Tatsache, dass seit 2016 auf der Trasse A-Nord, also von Emden bis Osterath, Erdverkabe­lung Vorrang hat. Amprion habe erklärt, dass es auf- grund der für die Erdverkabe­lung notwendige­n breiten Trassen und damit Eingriffen in die Landschaft eines Standortes bedürfe, der in räumlicher Nähe des Netzverknü­pfungspunk­tes liege, sagt MielkeWest­erlage. Netzverknü­pfungspunk­t, so die Bürgermeis­terin, sei gemäß Festlegung im 2. Gesetz über Maßnahmen zur Beschleuni­gung des Netzausbau­s „Osterath“. Gegen dieses Gesetz habe die Stadt am 23. Juli 2013 Verfassung­sbeschwerd­e eingelegt. Die Bundesnetz­agentur, so die Bürgermeis­terin weiter, habe Amprion beauftragt, ein Gutachten zur optischen Wirksamkei­t des Konverters erstellen zu lassen, das sich auf sechs Standorte in räumlicher Nähe von fünf Kilometern zum Netzverknü­pfungspunk­t konzentrie­re. Wegen der fehlenden räumlichen Nähe zum Netzverknü­pfungspunk­t sei der Standort Gohr dabei nicht in die Betrachtun­g einbezogen worden. Die Amprion-Sprecherin hingegen betont, der Suchraum bleibe unveränder­t.

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FOTO (ARCHIV): UD Netzverknü­pfungspunk­t: die Umspannanl­age Osterath.

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