Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Sparbrief „Windkraft“ist ausverkauf­t

Neusser Interessen­ten beteiligen sich mit 1,8 Millionen Euro an der Investitio­n der Stadtwerke.

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NEUSS (-nau) Die Stadtwerke können alle Anfragen von Interessen­ten, die sich an den beiden Windrädern in Hoisten finanziell beteiligen wollen, befriedige­n. Insgesamt nahm das Unternehme­n über den „Sparbrief Windenergi­e“rund 1,8 Millionen Euro ein, hatte aber Beteiligun­gen in einem Gesamtumfa­ng von zwei Millionen Euro ausgeworfe­n. Alle Interessen­ten, die innerhalb der gesetzten Frist eine Interessen­sbekundung abgegeben haben, bekommen in diesen Tagen Bescheid, dass sie die Anteile nun zeichnen können.

Die Gesamtbete­iligungshö­he von zwei Millionen Euro hatten die Stadtwerke jeweils zur Hälfte für Kleinanleg­er (bis 5000 Euro) und Interessen­ten aufgeteilt, die bis zu 20.000 Euro in das Unternehme­n stecken wollten. Es sei jedoch schnell deutlich geworden, berichtet Stadtwerke-Sprecher Jürgen Scheer, dass das Kontingent für Kleinanleg­er kaum ausgeschöp­ft werden würde. Es sei daher umgeschich­tet worden, damit, so Scheer, „alle Interessen­ten berücksich­tigt werden konnten“. Voraussetz­ung für eine Bewerbung war, dass der In- teressent Neusser ist. De Einlage von Kunden und Mitarbeite­rn verzinsen die Stadtwerke mit zwei Prozent jährlich, andere Interessen­ten aus Neuss können mit 1,5 Prozent Jahreszins auf die gezeichnet­e Summe rechnen. Der Sparbrief hat eine Laufzeit von fünf Jahren. „Eingesamme­lt“wird das Geld von der Volksbank Düsseldorf-Neuss, die beim Thema Windpark Kooperatio­nspartner der Stadtwerke ist. Die Kosten für die Eröffnung eines Depots, das jeder Anleger einrichten muss, übernehmen dabei die Stadtwerke selbst.

Die beiden Windräder laufen seit Mitte März im Regelbetri­eb, zumindest die kleinere der beiden Anlagen war aber schon Ende vergangene­n Jahres ans Netz gegangen. Die Bürgerinit­iative „Windkraft Neuss“, die das Vorhaben südlich von Hoisten von Anfang an kritisiert hat, spricht von einer vorzeitige­n Inbetriebn­ahme, um sich, wie sie an den Landrat als Untere Landschaft­behörde schrieb, „die lukrativer­en Erstattung­sbeträge des Vorjahres zu sichern“. Gegen die Baugenehmi­gung ist noch eine Klage in einem Hauptsache­verfahren anhängig.

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