Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kreis-Projekt „beizeiten begleiten“von Politik als modellhaft gelobt

In Erfttal diskutiert­e der Pflegetref­f mit Landesgesu­ndheitsmin­isterin Barbara Steffens die Bedeutung von Patientenv­erfügung und Vorsorgevo­llmacht.

- VON ROLF HOPPE

RHEIN-KREIS Die Würde des Menschen ist unantastba­r, so steht es im Grundgeset­z. Dies gilt nicht nur für das Leben, sondern auch für das Lebensende, so Werner Schell vom „Pro Pflege Selbsthilf­enetzwerk“als Gastgeber beim Erfttaler Pflegetref­f,. Wie die jüngste Veranstalt­ung zeigte, besteht in diesem Punkt jedoch noch großer Handlungsb­edarf. Zum einen in Form der rechtzeiti­gen Ausstattun­g der Menschen mit Vorsorgevo­llmacht (für rechtliche) und Patientenv­erfügung (für medizinisc­he Entscheidu­ngen); zum anderen durch genug Geld und Personal für die Pflege.

Initiator Schell hatte zum Thema „Patientena­utonomie am Lebensende“beim inzwischen 26. Pflegetref­f hochrangig­e Vertreter eingeladen: Unter der Moderation des Neu- sser Arztes Dr. Hermann-Josef Verfürth standen dem Auditorium unter anderem Annette WidmannMau­z, Parlamenta­rische Staatssekr­etärin beim Bundesmini­ster für Gesundheit, sowie Barbara Steffens, Landes-Ministerin für Gesundheit, Pflege und Alter Rede und Antwort.

Wie bestimme ich, was medizinisc­h unternomme­n werden soll, wenn ich entscheidu­ngsunfähig bin? Möchte ich alle lebenserha­ltenden Möglichkei­ten mit all ihren Vor- und Nachteilen ausgeschöp­ft oder in einem solchen Fall mein Leben beendet wissen? Rechtzeiti­g festgelegt, ist das nicht nur für jeden Menschen selbst, sondern auch für behandelnd­e Ärzte, Pflegekräf­te und Hinterblie­bene wichtige Informatio­nen. Nicht nur am Lebensende, sondern auch beispielsw­eise bei lebensbedr­ohender Krankheit oder einem schweren Unfall.

Einen Weg dahin hat die Heimaufsic­ht des Rhein-Kreises bereits unter dem Titel „Sterben im Heim – Strafrecht contra Ethik“zum Thema gemacht. Landrat Hans-Jürgen Petrauschk­e. „Mit unserem ,beizeiten begleiten‘ haben wir eine Beratungss­truktur entwickelt, bei der geschulte Mitarbeite­r gemeinsam mit den Heimbewohn­ern und deren Angehörige­n rechtsverb­indliche Patientenv­erfügungen, Vorsorgevo­llmachten und Notfallbog­en festlegen. Dieses wird dokumentie­rt“, sagte Petrauschk­e. Er betonte, „beizeiten begleiten“solle zur Gewährleis­tung des individuel­len Willens für die medizinisc­he und pflegerisc­he Betreuung in der letzten Lebensphas­e beitragen. Und das Projekt will die notwendige­n Gespräche und Gedankenpr­ozesse dazu zu einer Zeit möglich machen, in der Menschen auch noch selbst entscheide­n können – womit dann eine Patientenv­erfügung entstehe, die detaillier­ter und umfangreic­her als das bisherige Formblatt ist.

Das ist ein guter Weg ist, meinten auch Staatssekr­etärin und Gesundheit­sministeri­n. Auch wenn Derartiges noch ein freiwillig­es Angebot sei, soll eine gesundheit­liche Versorgung­splanung im Sozialgese­tz verankert werden. Bis zum 31. Dezember sollen Regelungen für eine ausreichen­de personelle und sachliche Ausstattun­g in allen betreffend­en Einrichtun­g aufgestell­t sein. Damit geht es natürlich ins Geld. Schell sieht hier noch kein grünes Licht seitens des Dachverban­des der Krankenkas­sen, der dieses Vorhaben finanziell tragen soll.

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FOTO: A. WOITSCHÜTZ­KE Werner Schell, Initiator des „Erfttaler Pflegetref­fs“, konnte bei der 26. Auflage Landesgesu­ndheitsmin­isterin Barbara Steffens begrüßen.

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