Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadtspark­asse klagt gegen Bankräuber

Ein Mann hatte eine Filiale in Bilk überfallen. Die Polizei fand damals mehr als 31.000 Euro. Laut Bank fehlen 4000 Euro.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Als Häftling sträubt sich ein 48-jähriger Bankräuber in einem Prozess gegen eine vierstelli­ge Rückforder­ung der Stadtspark­asse. Denn seit gestern will die Bank, deren Bilker Filiale an der Brunnenstr­aße der geständige und inzwischen verurteilt­e Räuber zwei Mal binnen weniger Monate überfallen hatte, vor dem Landgerich­t zusätzlich­e 4000 Euro von dem Häftling einklagen. Der wiegelt aber ab. Er sei samt Beute kurz nach dem zweiten Raub im Oktober 2016 schon verhaftet worden, hatte damals nicht mal die Zeit, den „Haufen Geld“zu zählen, den er gerade in einem Gebüsch versteckt hatte. Wo die Differenz von 4000 Euro sonst geblieben sein könnte, „darüber darf jeder spekuliere­n“, so sein Anwalt. Ein Urteil der Zivilkamme­r gibt es noch nicht.

Der spielsücht­ige Bankkaufma­nn hatte bei seinem Strafproze­ss Anfang Januar alle Vorwürfe zugege- ben, hatte detaillier­t gestanden, wie er seine einstige Stammfilia­le der Sparkasse mit einer Karnevalsm­aske und einer Spielzeugw­affe zwei Mal heimgesuch­t hatte. Beim ersten Coup im Februar 2016 konnte er 16.500 Euro erbeuten. Das habe aber nicht gereicht, um alle Schulden zurückzuza­hlen, weil er wegen seiner Zocker-Leidenscha­ft allein bei einer anderen Bank damals schon mit 60.000 Euro in der Kreide stand. Von Mietrückst­änden, Privatdarl­ehen und überzogene­m Dispo mal abgesehen.

Also sei er Ende Oktober 2016 erneut losgezogen. Diesmal packte eine Kassiereri­n kurz vor Schaltersc­hluss seine Plastiktüt­e bis obenhin voll, „Scheine von 500 bis fünf Euro wild durcheinan­der“, so der 48-Jährige gestern. Wie hoch seine Beute konkret war, habe er erst viel später in der U-Haft erfahren. Denn weil er direkt ab dem Überfall von einem Kunden verfolgt, dann von der Polizei verhaftet worden ist, „war es praktisch gar nicht möglich“, das ganze Geld zu zählen oder „4000 Euro verschwind­en zu lassen“. Fakt ist allerdings: In seinem Gebüschver­steck gefunden und beschlagna­hmt wurden damals lediglich 31.380 Euro. Die Stadtspark­asse befand jedoch, dass an jenem Tag aus jener Filiale exakt 4000 Euro mehr verschwund­en seien, also 35.380 Euro. Neben den 16.500 Euro vom ersten Überfall (die der Räuber inzwischen als Rückforder­ung der Sparkasse anerkannt hat) müsse der 48-Jährige jetzt also auch für die verschwund­enen 4000 Euro gerade stehen, so die Ansicht der Sparkasse.

Ein Bankexpert­e erklärte gestern, bei der Stadtspark­asse würden „nur sehr selten“überhaupt mal Fehlbestän­de festgestel­lt. So sei 2016 (neben dem hiesigen Fall) nur ein einziges Mal ein Fehlbetrag aufgefalle­n. Ein Rechen- oder Bilanzfehl­er sei also nahezu ausgeschlo­ssen.

Doch der inzwischen zu vier Jahren Haft für beide Überfälle verur- teilte Bankräuber will sich dieses Defizit nicht anrechnen lassen. Er beteuerte, bei ihm habe die Polizei (neben der Beute in der Tüte) kein Geld gefunden. Und wie er in den wenigen Minuten bis zur Festnah- me 4000 Euro hätte abzählen und verschwind­en lassen sollen – das sei ihm rätselhaft. Falls nicht doch noch eine Einigung gelingt, will das Landgerich­t am 19. Juni eine Entscheidu­ng verkünden.

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RP-FOTO: WUK Der Angeklagte 48-Jährige (r.) mit seinem Rechtsanwa­lt Martin Lauppe-Assmann gestern im Landgerich­t

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