Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

L-Bank scheitert mit Klage gegen europäisch­e Aufsicht

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LUXEMBURG (dpa) Die Landeskred­itbank Baden-Württember­g (LBank) muss sich nach einem Urteil des EU-Gerichts der direkten Aufsicht der Europäisch­en Zentralban­k (EZB) unterwerfe­n. Die Luxemburge­r Richter wiesen eine Klage dagegen ab. Die L-Bank wollte erreichen, dass sie als relativ kleine, staatliche Förderbank ohne große Risiken der deutschen Aufsicht unterstell­t wird. Damit hätte sie Aufwand und Kosten sparen können. Doch die EURichter sahen für eine Ausnahme keinen Grund (Az.: T-122/15). Der L-Bank bleibt nun noch der Gang zum Europäisch­en Gerichtsho­f.

Nach der weltweiten Finanzkris­e waren die größten Banken im Euroraum vor drei Jahren unter die Kontrolle der Bankenaufs­icht SSM bei der EZB gestellt worden. Dies gilt für sogenannte bedeutsame Unternehme­n mit einer Bilanzsumm­e von mehr als 30 Milliarden Euro. „Weniger bedeutende“Institute unterliege­n der direkten Aufsicht nationaler Behörden.

Die L-Bank lag mit zuletzt gut 75 Milliarden Euro deutlich über der entscheide­nden Schwelle. Sie hatte argumentie­rt, wegen ihrer geringen Risiken als staatliche Förderbank reiche die deutsche Aufsicht aus. Das EU-Gericht betonte dagegen, die Schwelle von 30 Milliarden Euro gelte nur, wenn keine besonderen Umstände vorlägen. Abgewichen werden könne davon nur, wenn nationale Behörden die Ziele der Aufsicht besser umsetzen könnten.

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