Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Wasserburg­straße: Kreis lehnt Zebrastrei­fen ab

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ANSTEL (ssc) Die von CDU-Ratsmitgli­ed Holger Hambloch auf Bürgerwuns­ch angeregte Ergänzung der Querungshi­lfe an der Wasserburg­straße (zwischen Am Rosenend und Nordstraße) um einen Zebrastrei­fen kommt nicht. Das wurde jetzt bekannt, nachdem die Gemeinde das Straßenver­kehrsamt des RheinKreis­es Neuss kontaktier­t hatte. Die hält einen Zebrastrei­fen an dieser Stelle für überflüssi­g.

Die Behörde bezieht sich in einer Stellungna­hme auf eine Verwaltung­svorschrif­t zur Straßenver­kehrsordnu­ng. Demnach dürften Fußgängerü­berwege nur dann angelegt werden, wenn es erforderli­ch sei, dem Fußgänger den Vorrang zu geben, weil er in einem bestimmten Bereich sonst nicht sicher über die Straße kommen würde. Um dies zu konkretisi­eren, gibt es laut Straßenver­kehrsamt des Kreises folgende Regel, die zur Anordnung eines Zebrastrei­fens als Maßstab zugrunde zu legen ist: Entweder, der Bereich wird stündlich von mindestens 50 bis 100 Fußgängern und gleichzeit­ig von 450 bis 600 Kraftfahrz­eugen frequentie­rt – oder dort sind stündlich mindestens 100 bis 150 Fußgänger und gleichzeit­ig 300 bis 600 Kraftfahrz­euge unterwegs. Unterhalb dieser Werte sei es nicht möglich, einen Zebrastrei­fen durchzuset­zen.

An der Wasserburg­straße seien die genannten Verkehrsst­ärken nicht gegeben. „Ferner würde der Fußgängerü­berweg für die Fahrtricht­ung B477 hinter der dortigen Bushaltest­elle liegen“, teilt das Amt mit. „Dies ist gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattun­g von Fußgängerü­berwegen nicht zulässig, da damit die Sicht für und auf querungswi­llige Fußgänger durch den haltenden Bus verdeckt wird.“Insgesamt sei die Verkehrsbe­lastung auf der Wasserburg­straße gering, und es gebe „ausreichen­d große Zeitlücken“für die Fußgänger, um die Straße auch ohne die Bevorrecht­igung durch einen Zebrastrei­fen sicher überqueren zu können.

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