Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Nach Eskalation in Flingern: Vater schildert Vorfall anders

- VON MARC INGEL

Am Samstag fuhr eine Frau auf der Junkersstr­aße in Flingern eine Fünfjährig­e an. Die Situation eskalierte, die südosteuro­päischen Angehörige­n des Mädchens bedrängten zuerst die Fahrerin, dann eine Zeugin, plötzlich floss Blut. Die 49-Jährige habe nur schlichten wollen und sei ohne Grund von ein oder zwei Männern kräftig ins Gesicht geschlagen worden, heißt es im Polizeiber­icht. Während der Faustschlä­ge sei sie von einem Mann am Ohr festgehalt­en worden. Die Folge: eine zertrümmer­te Augenhöhle. Die Frau wartet darauf, dass die Schwellung­en abklingen und sie in einer Fachklinik operiert werden kann.

Jetzt meldet sich der mutmaßlich­e Täter, der Vater des Mädchens, über seinen Anwalt zu Wort. Er liefert eine komplett andere Version des Vorfalls. „Zunächst einmal: Das Kind wurde im Gegensatz zu den Schilderun­gen im Anschluss sehr wohl verletzt, hat sich ein Bein gebrochen“, sagt Anwalt Nicolai Mameghani. Was jedoch schwerer wiege: Die Fünfjährig­e sei taubstumm zur Welt gekommen, trage ein implantier­tes Hörgerät, ein Sturz auf den Kopf könne daher schlimme Folgen haben. „Mein Mandant, der sich zum Unfallzeit­punkt mit seinem Vater auf der anderen Straßensei­te befand, war daher sehr besorgt gewesen um seine Tochter, hat aber zunächst nur die Unfallfahr­erin darauf aufmerksam gemacht, dass die Junkersstr­aße eine Tempo-30-Zone sei.“

Dann habe sich die Zeugin sofort eingemisch­t, sei offenbar hysterisch gewesen. „Der Vater meines Mandanten hat daraufhin ihren Kopf zwischen seine beiden flach ausgestrec­kten Hände genommen und versucht, sie zu beruhigen“, gibt Mameghani das wieder, was ihm der Vater der Fünfjährig­en erzählt hat.

„Mein Mandant räumt ein, dass er neben der Spur war, es tut ihm auch leid“, so der Rechtsanwa­lt. Dennoch seien die folgenden Sekunden anders verlaufen als von der 49-Jährigen beschriebe­n. „Die Frau ließ sich nicht beruhigen, sie rannte auch auf ihn zu, da hat er versucht, sie mit den Handrücken wegzustoße­n. Dabei muss es zu den schweren Verletzung­en der Frau gekommen sein. Es war eine Abwehrbewe­gung“, sagt Mameghani.

Die Fünfjährig­e habe inzwischen das Krankenhau­s verlassen können. Der Anwalt wartet nun auf das Schreiben der Staatsanwa­ltschaft, um Einblick in die Ermittlung­sakte nehmen zu können. Die Polizei hatte gegen seinen Mandanten ein Verfahren wegen Körperverl­etzung eingeleite­t.

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